SSRQ FR I/2/8 101.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 101.3-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Françoise Verdon-Berset – Anweisung
1637 August 18.
Editionstext
Gefangne
[...]Editorisch irrelevant1
FrançoysaDurch hängenden Einzug hervorgehoben PersetPerson: , so alsKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: wegena ein unholdinBegriff: inzogenBegriff:
worden, ist von den herren des grichts examiniert worden. Wylen sy zu LugnourozOrt: gebürtig, soll
man sich daselbst erkhundigen ihres verhaltens und
deswegen dem hrAbkürzung schuldtheissenBegriff: zuschryben.
worden, ist von den herren des grichts examiniert worden. Wylen sy zu LugnourozOrt: gebürtig, soll
man sich daselbst erkhundigen ihres verhaltens und
deswegen dem hrAbkürzung schuldtheissenBegriff: zuschryben.
Stückbeschreibung