SSRQ FR I/2/8 105.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 105.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Louise Guillet – Anweisung, Verhör und Urteil
1638 Juli 10 – 17.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1638 Juli 10 – 17
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Französisch, Deutsch
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Regest
Louise Guillet aus Romont, die bereits mehrere Verbannungsurteile erhalten hat, wird auf dem Freiburger Territorium erneut aufgegriffen und des Diebstahls angeklagt. Sie gesteht unter Folter, eine Hexe zu sein, streitet dies jedoch später wieder ab. Sie wird zum Tod durch das Schwert verurteilt, aber ihr Urteil wird gemildert: Sie soll über den Besenmarkt getrieben und ewig verbannt werden.