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SSRQ FR I/2/8 109.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe

Citazione: SSRQ FR I/2/8 109.0-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron, Jenon Bodin-Monde, Barbli Paccot-Tunney, Anni Götschmann-Schorderet, Tichtli Uldry-Tunney, Tichtli Berger-Graber – Anweisung, Verhör und Urteil / Instruction, interrogatoire et jugement

1643 luglio 23 – 1645 settembre 5.

Catherine Gauthier-Monde, früher in Châtonnaye und nun in der Stadt Freiburg wohnhaft, wird der Hexerei verdächtigt, mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Um sie zu einem Geständnis zu bringen, wird vergeblich ein neues Folterinstrument angefertigt. Sie sitzt über 1½ Jahre in Haft und wird im Zeitraum von 1643–1645 durch verschiedene Personen, darunter durch ihren Sohn Marti Margueron sowie durch Barbli Paccot-Tunney und Anni Götschmann-Schorderet, der Hexerei bezichtigt. Obwohl sie bis zum Schluss kein Geständnis ablegt, wird sie zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Ihr Urteil wird gemildert: Sie wird enthauptet oder stranguliert und anschliessend verbrannt.

Catherines Sohn, Marti Margueron, wird der Hexerei verdächtigt. Er streitet zuerst alles ab und gesteht später freiwillig, dass seine Mutter eine Hexe sei und ihn an Hexenversammlungen mitgenommen habe. Nach langer Gefangenschaft wird Marti Margueron noch vor seiner Mutter zum Tod verurteilt. Er wird enthauptet und sein Körper verbrannt.

Auch Catherines Schwester, die Witwe Jenon Bodin-Monde, wird im Zuge einer grossen Hexenverfolgung in Cugy der Hexerei angeklagt und dort verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Sie wird nach Freiburg gebracht, wo man sie erneut verhört und foltert. Da sie im Gefängnis sehr krank wird, schickt man einen Priester zu ihr.

Die Witwe Barbli Paccot-Tunney aus St. Wolfgang bei Düdingen wird der Hexerei verdächtigt und mehrfach verhört. Sie bestreitet zuerst sämtliche Anklagepunkte, legt dann aber unter Folter ein Geständnis ab. Zudem bezichtigt sie Catherine Gauthier-Monde, eine Hexe zu sein. Barbli Paccot-Tunney wird zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.

Die Witwe Anni Götschmann-Schorderet aus St. Wolfgang wird ebenfalls der Hexerei verdächtigt und mehrfach verhört. Unter Folter legt sie ein Geständnis ab und denunziert weitere Personen, darunter Catherine Gauthier-Monde, deren Sohn Marti sowie Jenon Bodin-Monde. Weiter Tichtli Uldry-Tunney und Tichtli Berger-Graber, die nach einem Verhör wieder freigelassen werden. Anni Götschmann-Schorderet wird zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Tichtli Berger-Graber wird 1652 erneut der Hexerei verdächtigt (voir SSRQ FR I/2/8 165.0-1).

  • Data di origine: 1643 luglio 23 – 1645 settembre 5
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Lingue: francese, tedesco

Testo editionale