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SSRQ FR I/2/8 121.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 121.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Elsi Tunney-Schueller, Annili Tunney, Anni Obertoos-Raeber, Anna Götschmann, Maria Ruschwil-Clossner, Tichtli Jeckelmann-Gauch, Maria Roggo-Conte – Anweisung, Verhör und Urteil / Instruction, interrogatoire et jugement

1646 Juli 5 – 1647 März 28.

Die Witwe Elsi Tunney-Schueller, ursprünglich aus Tafers und wohnhaft in St. Wolfgang, wird der Hexerei verdächtigt. Mehrfach verhört und gefoltert, legt sie ein Geständnis ab und wird auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Da Elsi ihre Mitbewohnerinnen, d.h. ihre Tochter Annili, Maria Ruschwil-Clossner und Anna Götschmann als Zeuginnen angegeben hat, werden diese festgenommen und befragt.

Ihre Tochter Annili Tunney, 10 jährig, wird befragt und im Spital untergebracht. Sie soll von Geistlichen unterwiesen werden. Auch Elsis Sohn, dessen Name nicht bekannt ist, wird untersucht und freigelassen.

Anna Götschmann, die Tochter der verurteilten Anni Götschmann-Schorderet (vgl. SSRQ FR I/2/8 109.61-1) und als Magd bei Maria Ruschwil-Clossner tätig, gesteht sexuelle Handlungen mit deren Ehemann und soll zwei Stunden an den Pranger. Schliesslich wird sie aus der Pfarrei Düdingen verbannt.

Maria Ruschwil-Clossner, eine Kräuterfrau, wird mehrfach verhört und gefoltert, ohne ein Geständnis abzulegen. Sie wird mit ihrem Ehemann ewig verbannt.

Die Witwe Anni Obertoos-Raeber, ursprünglich aus Misery und wohnhaft in Düdingen, wird ebenfalls der Hexerei verdächtigt, mehrfach verhört und gefoltert. Sie legt ein Geständnis ab und wird auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Zuvor denunziert sie Tichtli Jeckelmann-Gauch und Maria Roggo-Conte.

Die Witwe Tichtli Jeckelmann-Gauch aus Jetschwil bei Düdingen wird verdächtigt und mehrfach verhört und gefoltert, ohne ein Geständnis abzulegen. Sie wird unter Hausarrest gestellt, darf aber in die Kirche gehen. Ihr Schwager Caspar Kilchör, der sich zu ihrer Gefangenschaft kritisch äussert, wird vorübergehend gefangen genommen.

Die Witwe Maria Roggo-Conte aus dem Weiler Wittenbach bei Düdingen wird mehrfach verhört und gefoltert, ohne ein Geständnis abzulegen. Sie wird ewig verbannt.

  • Originaldatierung: 1646 Juli 5 – 1647 März 28
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext