SSRQ FR I/2/8 121.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 121.10-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Elsi Tunney-Schueller – Anweisung
1646 Juli 11.
Editionstext
Gefangne
[...]Editorisch irrelevant1
Elsi SchülerPerson: von S. WolffgangOrt: bestättiget, daß sie
sich luth voriger bekhandtnusBegriff: dem bößen feindBegriff: ergebenBegriff:
unnd gott verlaugnetBegriff: habe. Will aber anders nichts bekhennenBegriff: unnd hatt dieKorrektur überschrieben, ersetzt: esa volkhomme torturBegriff: des seilsBegriff: ußgestanden. Sie gibt sonst ihr lehenfrauwBegriff: 2 umb so vill an, daß
sie den bößen feindBegriff: auch gesehen habe. Deßwegen soll sie
darumb befragt unnd beschicktBegriff: werden von hAbkürzung burgermeisterBegriff: , der gwalt hatt, nach befinden wider sie zu
inquirierenBegriff: . Soll doch zuvor morgens referierenBegriff: .
sich luth voriger bekhandtnusBegriff: dem bößen feindBegriff: ergebenBegriff:
unnd gott verlaugnetBegriff: habe. Will aber anders nichts bekhennenBegriff: unnd hatt dieKorrektur überschrieben, ersetzt: esa volkhomme torturBegriff: des seilsBegriff: ußgestanden. Sie gibt sonst ihr lehenfrauwBegriff: 2 umb so vill an, daß
sie den bößen feindBegriff: auch gesehen habe. Deßwegen soll sie
darumb befragt unnd beschicktBegriff: werden von hAbkürzung burgermeisterBegriff: , der gwalt hatt, nach befinden wider sie zu
inquirierenBegriff: . Soll doch zuvor morgens referierenBegriff: .
Stückbeschreibung