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SSRQ FR I/2/8 121.48-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 121.48-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Tichtli Jeckelmann-Gauch, Maria Roggo-Conte – Verhör

1646 September 5.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 325–326
  • Originaldatierung: 1646 September 5
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: , 5ten 7brisseptembrisSprachwechsel: Latein 1646Originaldatierung: 5.9.1646
HrAbkürzung großgroßweibel1

HrAbkürzung ProginPerson: , ReynoldtPerson: , jrjunker von TornyPerson:

TechtermanPerson: , StutzPerson:

SchallerPerson:

JrJunker F HFranz Heinrich ReyffPerson:

WWeibel

ßSolvitSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa
Tichtli Gauch die JekhelmanninPerson: hatt in der folterungBegriff: des lehren
seyllsBegriff: , daran sie anzusehen ein geringen schmertzen empfunden,
nichts jähenBegriff: noch bekhennenBegriff: wöllen.
Unndt do man sie erfragt,
warumb sie vor ihrem gefänckhlichen ynzug allezytt mit verwunderung des volckhs am angesicht dergestalt zerkrauwtBegriff: unndt
zerkritzt gewesen, jetzunndtKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: seyeb aber gantz unndt unversehrt
sye? Hatt geandtworttet, sy sye hievor nittKorrektur überschrieben, ersetzt: thc mehr als jetz zer[S. 326]Seitenumbruchkritzt gsyn. Sie sehe jetzHinzufügung oberhalb der Zeiled glychförmig uß wie andere mahlen. Do
doch das widerspillBegriff: heitterBegriff: bewissen wirdt.
Als ihren der meisterBegriff:
die kuffenBegriff: in das vermeinte zeichenBegriff: uff dem lingkhen arm hinyngestossen, hatt sie zwahr geseüffzet, aber khein sondern schmertzen
erzeigt; mit vermeldenBegriff: , das es sichHinzufügung oberhalb der Zeilee nieh befinden werde, das sie von
dem bößen feindtBegriff: , den sie niehmahlen gesehen, gezeichnet worden
sye.
Sagt auch, das wan die hingerichte ObertossinnaPerson:
by ihr ankhlag unndt faltscher angebung verbliben unndt
gestorben sye, so sye sie nit wie ein christenmensch sonders
wie ein vychBegriff: unndt unvernünfftigs thier dahin gefahren
unndt verdorbenBegriff: . Dan sie wie auch die jenigen, die sie
hierumb anklagend, ihren grob unrecht thüyend. Unndt so
sie des häxengsindtsBegriff: wäre, so wurde sie, so wahre als sie
gott erschaffen unndt erlößt hatt, ohne verzug die grundtliche wahrheit bekhennenBegriff: . Könne aber ihren selbsten nitt unrecht thun unndt anzeigen, was sie niehmahlen im sinn gehabt, noch verbracht hab. Bittet umb verzüchungBegriff: .
Maria Conte die MußmariePerson: , an wellicher nichts dan huth
unndt bein
Begriff:
erschynendt, hatt nichts bekhennenBegriff: wöllen unndt
vermeldtBegriff: , das die ObertosinnaPerson: ihren unrecht gethan unndt sie
faltschlich verklagt habe. Vermeine, wylen dieselbe ein unholdinBegriff: geweßen, das sie ihren die nochwährende kranckheitBegriff:
verursachet unndt angethan habe. Bittet umb gnad.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung am linken Rand.
  2. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: seye.
  3. Korrektur überschrieben, ersetzt: th.
  4. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  5. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  1. Gemeint ist Hans Rudolf VonderweidPerson: .