SSRQ FR I/2/8 123.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 123.23-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller – Verhör
1646 August 30.
Editionstext
ThurnOrt: , 30ten augustiSprachwechsel: Latein 1646Originaldatierung: 30.8.1646
HrAbkürzung großgroßweibel1
HrAbkürzung ProginPerson: , hrAbkürzung ReynoldtPerson: , jrjunker von TornierPerson:
TechtermanPerson: , StutzPerson:
SchallerPerson:
Weybell
HrAbkürzung großgroßweibel1
HrAbkürzung ProginPerson: , hrAbkürzung ReynoldtPerson: , jrjunker von TornierPerson:
TechtermanPerson: , StutzPerson:
SchallerPerson:
Weybell
Klein Anni SchullerPerson: , die jüngste tochter der hingerichten TietrinnaPerson: ,
als sie abermahlen examiniert unndt mit dem zendtnerBegriff: ,
daran sie gebunden worden, getreüwetBegriff: ward, hatt nichts
bekhennenBegriff: wollen unndt weinend vermeldtBegriff: , sy sie der häxeryBegriff:
unschuldig. Unndt wan ihre mutter sie villeüchten angeben hätte, so
habe dieselbe ihren grob unrechtKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: unnda gethan. Werde sich
niehmahlen befinden, daß sie jehmandt was leydts gethan noch etwaß derglychen begangen habe. Erfragt,
ob sie nit wüße, waß der lanKorrektur überschrieben, ersetzt: übgec2 schwartzed schatten, so
sie mit ihrer mutter im BuchwaldtOrt: redend gesehen, geweßen
sey unndt derselb bedüttet hab? Hatt geandtworttet, sie
wisse darvon nichts. Unndt glychwohlen sie etwas derglychen gesehen zu haben bekhendtBegriff: hatt, sye es doch nit
[S. 323]Seitenumbruchwahr, sie habe ihren selbs unrecht gethan. Inmassen sie es allerdingen gelaügnet unndt beständig erhaltenBegriff: , e–sie habeKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: sich–e sich in derglychen
sachen, darumb sie erfragt wirdt, niehmahlen vergriffenBegriff: . Auch
mit niehmandt (glychwohl sie offt unndt dickhBegriff: ersuchtBegriff: undt
von vihlen angelangt worden) unzuchtBegriff: getriben, sonders
jederwylen müglichesten fleißes sich ehrlich verhalten. Gott
unndt syn reine mutter MariaePerson: bittendt, sie wöllend ihren uß
diser noth gnädig verhelffen unndt beystähn. Bittet umb
verzüchungBegriff: .
KellerOrt: , eadem die et praesentibus dominis ut
supra et domino Jodoco PythonPerson: Sprachwechsel: Latein
supra et domino Jodoco PythonPerson: Sprachwechsel: Latein
Anni Schuller, die gehörloßeBegriff: Person: , übelredende unndt halbynfälltige dißer töchteren, auch über alle artickhell des examensBegriff:
wyttläuffiglich examiniert, hatt nichts bekhennenBegriff: wöllen, sonders
gebetten, man solle sie ledigenBegriff: unndt heim schickhen.
wyttläuffiglich examiniert, hatt nichts bekhennenBegriff: wöllen, sonders
gebetten, man solle sie ledigenBegriff: unndt heim schickhen.
Elsy SchullerPerson: , die älteste, auch ebenmässig erfragt, will nichts
bekhennenBegriff: . Anzeigend, sie hätte nit vermeint, das ihre mutter ein
solche frauw gewesen wäre. Dieselbe hab ihnnen ein grossen
schandtfleckhen angethan. Bittet umb gnad.
bekhennenBegriff: . Anzeigend, sie hätte nit vermeint, das ihre mutter ein
solche frauw gewesen wäre. Dieselbe hab ihnnen ein grossen
schandtfleckhen angethan. Bittet umb gnad.
Stückbeschreibung