SSRQ FR I/2/8 124.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 124.0-1
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Anni Gendre-Motta – Anweisung, Verhör und Urteil
1646 September 4 – 1647 February 5.
Metadata
- Date of origin: 1646 September 4 – 1647 February 5
- Substrate: Papier
- Language: German
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Regest
Die Witwe Anni Gendre-Motta, ursprünglich aus Bösingen und wohnhaft in St. Wolfgang, wird verdächtigt, eine Person verzaubert zu haben, sie wird aber wieder freigelassen. Mehrere Monate später wird sie der Hexerei verdächtigt und mehrfach verhört. Unter Folter gesteht sie diverse Anschuldigungen, die sie im Anschluss wieder zurücknimmt. Weil ihr Geständnis variiert, wird sie ewig verbannt.