SSRQ FR I/2/8 124.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 124.6-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Gendre-Motta – Verhör
1647 Januar 10.
Editionstext
ThurnOrt: , 10ten jannuariiSprachwechsel: Latein 1647Originaldatierung: 10.1.1647
HrAbkürzung ReynoldtPerson:
HrAbkürzung TechtermanPerson: , PossardtPerson:
PythonPerson: , SchallerPerson:
Des GrangesPerson: , von MontenachPerson:
[...]Editorisch irrelevant2
[S. 390]SeitenumbruchIbidemSprachwechsel: Latein
SolvitIn der Vorlage: ßSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa
Anni Motta alias GindronnaPerson: , zu BösingenOrt: gebürtig,
jetzundBegriff: wohnhafft zu St. WollffgangOrt: , hatt alle puncten
des wider sie der hexeryBegriff: wegen uffgenomnen examinisBegriff: Sprachwechsel: Latein allerdingen gelaügnet. Vorbehalten, das sie gesagt, sie habe den
TrintzenPerson: (in desselben huß sie offt gewesen), als er ihren
gesagt, er habe vernommen, man wolle sie auch ynziehenBegriff: , zwar
widergesprochen unndt vermeldtBegriff: , es müßten ettliche nacher
khommen unndt gefangen werden, aber es in kheiner
bößen meinung geredt. Dan sie nachwerthsBegriff: ihne angesprochen,
als er sich dessen beschwärt hatt, erHinzufügung oberhalb der
Zeileb solle niehmandt anzeigen, das sie angezogner massen geredt habe.
Gemelter
TrintzenPerson: wie auch Willi WäberPerson: unndt HuguenoldtsPerson: hußfrauw thüyend ihren grob unrecht, wan sie sagend, das sie
sye verhexet, maleficiertBegriff: oder etwas bößes angethan und
verursachet habe. Sye habe gott, ihren erlößer, nit verlaugnetBegriff: ,
auch niehmahlen solche gedanckhen zu gemüth geführt. Den
bößen feindBegriff: , darvon gott, der allmächtig, sie gnädig
bewahren wölle, niehmahlen gesehen.
Ihr lieber eheman
selig, wollicher vor 16Zeitspanne: 16 Jahre oder 17 jahrenZeitspanne: 17 Jahre gestorben, wan derselb noch by leben wäre, so wurdt er die jenigen, die ihren
unrecht thundt unndt übell nachredend, woll geschwygen
unndt härnemmen. Sy aber als ein arme wittfrauwBegriff: , glychwohlen sie wider dieselben, die sie häxBegriff: gescholten, ihr khundtschafftBegriff: uffgenommen, hab sie dannoch mangelhalb zyttlicher
[S. 391]Seitenumbruchgütteren sie nit rechtfertigenBegriff: mögen. Aber gott weyßt, wie
sie ihren unrecht thüyendt.
Unnd wie wohl gKorrektur überschrieben, ersetzt: hcemelts HuguenoldtsPerson:
hußfrauw offt mit ihren gebalgetBegriff: uKorrektur überschrieben, ersetzt: ddnndt derselben eheman
ihren vihl verwissenBegriff: , habe sie doch ihren noch jehmandt was leydts
gethan. Als gemelter HuguenoldtPerson: ihren einestBegriff: neben der füwrblattenBegriff: gesagt, sie solle syner frauwen, die sehr kranckh ligt,
die kranckheitBegriff: benemmen, hab sie geandtworttet, sie könne es
nit thun. Dan sie ihren dieselbe gantz unndt gar weder vihl
noch wenig zugefügt, ihren auch kheine äschenBegriff: endtgegen geblaßen, dardurch sie solte gekränckht werden. Inmassen
sie ohngeacht wyttlaüffiger examinationBegriff: unndt erlittner
torturBegriff: des lehren seilsBegriff: gar nichts bekhennenBegriff: wöllen, anzeigend, sie sye der hexeryBegriff: unschuldig.
Die ursach, warumb
sie letst verschinnen summerZeitspanne: Sommer gehn SchwartzenburgOrt: gangen,
sye, das ettliche ihren die ehr endtzogen unndt sieHinzufügung oberhalb der
Zeilee under den
volckh argwöhnig gemacht. Also das sie dahin gezogen unndt
ettliche täg by ihrf baßenBegriff: unndt gfätterynBegriff: daselbsten
sich3 uffgehalten. NachwerthsBegriff: aber, als sie ihr kummer
bestermassen vertriben, widerumb heimb khommen. Bittet
myn gnädige herrenIn der Vorlage: g hrn umb gnad.
Stückbeschreibung