SSRQ FR I/2/8 124.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 124.10-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Gendre-Motta – Verhör
1647 Januar 14.
Editionstext
ThurnOrt: , 14ten jannuariiSprachwechsel: Latein 1647Originaldatierung: 14.1.1647
HrAbkürzung großgroßweibel1
HrAbkürzung ReynoldtPerson:
TechtermanPerson: , StutzPerson:
SchallerPerson: , PythonPerson:
Des GrangesPerson:
WWeibel
HrAbkürzung großgroßweibel1
HrAbkürzung ReynoldtPerson:
TechtermanPerson: , StutzPerson:
SchallerPerson: , PythonPerson:
Des GrangesPerson:
WWeibel
[...]Editorisch irrelevant2
[S. 395]Seitenumbruch
ßSolvitSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa
Anni Motta alias GindronnaPerson: sagt, sie wölle daruff ghan
sterben, das sie niehmahlen sich in der hexeryBegriff: vergriffenBegriff: ,
gott, den almächtigen, nieh verlaugnetBegriff: noch den bößen feindtBegriff:
gesehen habe. Unnd so sie etwas villeuchten3 derglychen
bekhennenBegriff: wurdt, so wurdt sie ihren selbs unrecht thun
unndt sachen anzeigen, daran sie niehmahlen gedacht und
allerdingen unschuldig istKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: syeb. Unnd wan sie ein häxBegriff: ist,
weißt nit, was gestalten sie eine worden wäre. Als man
sie aber angebunden unndt mit dem halben zendtnerBegriff:
gefolteretBegriff: , hatt angefangenKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: siec zu varieren unndt
zu bekhennenBegriff: , das ihren (wie sie vermeint) der böße
feindBegriff: vor ungefahrlich einem jahrZeitspanne: 1 Jahr im holtz by St. WolffgangOrt: in schwartzer unndt grüener gestalt, wie ein
mensch ohne huth, erschinnen sye. Der ihren gesagt, ob sie
ihme volgen wölle. Sie aber geandtworttet «nein», demnach hab ihren derselb gelt unndt sälbeBegriff: anerbotten, so sie
[S. 396]Seitenumbruchußgeschlagen, sich mit dem zeichen des heilligen crützesBegriff:
bezeichnetBegriff: , d–darab erKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: unnd–d glychalßbaldt verschwundKorrektur überschrieben, ersetzt: geen. Aber
acht tagZeitspanne: 8 Tage hernach, als sie sich im bemelten holtz befandt, ihren
abermahlen erschinnen unndt sälbeBegriff: presentiert, mit bevelchBegriff: , sie solte darmit dieHinzufügung oberhalb der Zeilef leüthenBegriff: anstreychen unndt ihnnen den todt
zufügen. Ihren auch angemuthetBegriff: , sie solle sich ihme ergebenBegriff: , gott,
den almächtigen, verlaugnenBegriff: unnd ihme nachvolgen. So sie
kheines wegs hatt thun noch angedütne sälbeBegriff: ihme abnemmen
wöllen. Derselb sye abermahlen, nach dem sie sich bezeichnetBegriff: ,
fortgezogen unnd verschwunden. Und glychwohl sie gegen
AnnaPerson: , Claude HuguenoldtsPerson: hußfrauw von St. WolffgangOrt: ,
(die jetzundBegriff: kranckh ligt) oder gegen den äschenBegriff: geblaßen,
sye es doch nit in bößem noch der meinung geschechen,
sie dardurch zu bekränckhen. Dan sie sye khein häxBegriff: ,
habe auch niehmahlen hexeryenBegriff: gebrucht. Welche bekhandtnußBegriff: sie zwar am halben zendtnerBegriff: aber unbeständig mit
vihlen variationen erhaltenBegriff: . Umb verzüchungBegriff: pittende.
Stückbeschreibung