SSRQ FR I/2/8 124.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 124.14-1
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Anni Gendre-Motta – Interrogatoire
1647 janvier 22.
Texte édité
ThurnLieu : , 22ten jannuariiChangement de langue : latin 1647Date : 22.01.1647
AmmanTerme : HeydtPersonne :
HrAbréviation ReynoldtPersonne : , junkerÀ l’original : jr von TornierPersonne :
TechtermanPersonne : , PossardtPersonne :
Des GrangesPersonne : , von MontenachPersonne :
SolvitÀ l’original : ßChangement de langue : latin.Ajout dans la marge de
gauchea
Anni MottaPersonne : hatt zwar ihr gestrige bekhandtnußTerme : vor
dem herren burgermeisterTerme : , der sie absönderlich ohne
torturTerme : über alle artickhell examiniert hatt, bestättiget.
NachwerthsTerme : aber, als sie von mynen herrenÀ l’original : hhrn des gerichts
wyttloüffig erfragt ward, ob es dem also, wie sie gester
bekhendtTerme : , hatt mit vihlen variationen angezeigt, sie hab
ihren selbs unrecht gethan. Daß seyllTerme : zwinge sie, sachen
zu bekhennenTerme : , daran sie nieh gesinnet.
Demnach aber, alß
man sie mit dem zendtnerTerme : zum andermahl gefolteretTerme : ,
abermahlen angefangen zu varieren, zu letst aber ihre
gestrige bekhandtnußTerme : gäntzlich bestättiget unnd noch darzu
gesetzt, der böße feindtTerme : namens SathanPersonne : , der ihren, wie
vorgemeldt, obenhalb der dryen crützenLieu : 1 im DidingenLieu : weg
bekhommen, hörnerTerme : uff dem kopff gehabt. Derselb hab ihren
im verschinnen herbstmonatTerme : , wie man gereiteletTerme : , by dem kleinen
bächlein undenthalb St. WollffgangLieu : ein hasell schößlyn oder ruttenTerme :
von wyttem gegeben, mit bevelchTerme : , sie sölle darmit im selbigen
[p. 404]Saut de pagebach das wasser uffschlagen unnd den hagellTerme : machen. Dem
sie uff synen ansuchen gevolget, zwey oder dry mahl daryn
geschlagen, darvon aber (ohne zwyffell uß vergängnuß gottes)
khein hagellTerme : endtsprungen.
Erfragt, waß sie für gespülleneTerme :
habe unnd wie offt sie mit ihnnen in der seckhtTerme : erschinnen
sye? Andtworttet, sy sye dry mahl by gemelten bächlyn,
dahin sie ihr meisterTerme : uff die achßlenTerme : zwyschen tag unnd nacht
getragen, erschinnen. Daselbsten sie mit dantzen, essen,
unnd trinckhen gutten muth gehabt. Unnd alda die
BurgunderinTerme : Eva PierraPersonne : , des meisters SchläfflyßPersonne : zu St.
WolffgangLieu : wohnende magtTerme : dry mahl, unndt die Groß
AnniPersonne : 2, auch daselbsten wohnhafft, zwey mahl gesehen. Glych
hernach aber dise anklag widerrufft unnd vermeldtTerme : ,
sie thüye dißen beyden beklagten frauwen unrecht, dan
sie dieselben niehmahlen in der seckhtTerme : gesehen. Die ursach, warumb sie sie angeben, sye, das dieCorrection à la hauteur de la
ligne, remplace : sieb martherTerme : sie
darzu gezwungen unndt ihnnen, von wellichen sie nichts ungebührlichs weißt, unrecht gethan habe.
Waß sie aber
anbelangt, sagt, sie lasse es by ihr bekhandtnußTerme : , by
wellicher sie bständig verblybt, allerdingen bewenden. Wölle
auch zu abbüsung ihrer begangnen missenthatenTerme : gernCorrection à la hauteur de la
ligne, remplace : allc
sterben, wie es gott unnd mynen gnädigen herrenÀ l’original : g hhrn unnd obern
gefallen wirdt, dieCorrection par-dessus, remplace : erend sie umb verzüchungTerme : pittet.
Annotations
- Ajout dans la marge de gauche.↩
- Correction à la hauteur de la ligne, remplace : sie.↩
- Correction à la hauteur de la ligne, remplace : all.↩
- Correction par-dessus, remplace : eren.↩
- Die selbe Stelle ist im Fall Anni Obertoos-RaeberPersonne : erwähnt. Vgl. SSRQ FR I/2/8 121.18-1.↩
- Es könnte sich um Anni SchuellerPersonne : , die Grosse, handeln, die 1646Date : 1646 gemeinsam mit ihrer Mutter und ihren Schwestern verhört wurde. Vgl. SSRQ FR I/2/8 123.0-1.↩
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