SSRQ FR I/2/8 125.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 125.14-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jenon Joye-Débieux – Anweisung
1646 November 22.
Editionstext
Gefangne
Jenon DebieuPerson: , welche gestert des meistersBegriff: abwesenheit wegen nit hatt mögen an die zwechelenBegriff: geschlagen werden, es aber hütt umb acht uhrenZeit: 8:00 geschechen soll. M hMeine herren des
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterBegriff:
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagZeitspanne: 8 Tage, wo etwanBegriff: ein confrontaonconfrontation von nöthen
wäre.
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterBegriff:
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagZeitspanne: 8 Tage, wo etwanBegriff: ein confrontaonconfrontation von nöthen
wäre.
Stückbeschreibung