SSRQ FR I/2/8 126.13-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 126.13-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jeanne Michel – Anweisung
1649 Dezember 9.
Editionstext
Gefangne
Jeanne MichelPerson: hatt an der torturBegriff: des lehrenseilsBegriff: Korrigiert: lehren seilsBegriff: a nichts bekennenBegriff:
wollen. So gar, das siKorrektur überschrieben, ersetzt: erbe iKorrektur überschrieben, ersetzt: acn der torturBegriff: tieff geschlaffen. Sie soll mit
dem halben cendtnerBegriff: gefolteretBegriff: werden.
wollen. So gar, das siKorrektur überschrieben, ersetzt: erbe iKorrektur überschrieben, ersetzt: acn der torturBegriff: tieff geschlaffen. Sie soll mit
dem halben cendtnerBegriff: gefolteretBegriff: werden.
Stückbeschreibung