SSRQ FR I/2/8 127.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 127.3-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jean Bondalla – Anweisung
1647 Januar 16.
Editionstext
BondallasPerson: handelBegriff: mit einer beseßnenBegriff:
tochter,
tochter,
die er in der kirchen zu UbersteinOrt: blutterunßBegriff: geschlagen,
wylen die bößen geisterBegriff: uß der person ihne ein hexenmeisterBegriff:
genambset, auch ihne ein anderes mahl angriffen. Er soll
der frauwen den artzetBegriff: , auch den kosten nach sag der verordneter
herren abnemmen, auch was über die reconciliationBegriff: der kirchen
gehn wirdt. Mehr für die reparation der kirchen 40 Währung: 40 Kronen h whiesiger währung.
Die buß aber yngestelt, biß hAbkürzung MeyerPerson: und hAbkürzung vennerBegriff: von
MontenachPerson: a heimlich zu UbersteinOrt: inquiriertBegriff: haben uber
synen gutten oder bößen namen, so er haben möchte wegen
der strudleryBegriff: . Enzwischen er alhier in arrest verblyben soll.
wylen die bößen geisterBegriff: uß der person ihne ein hexenmeisterBegriff:
genambset, auch ihne ein anderes mahl angriffen. Er soll
der frauwen den artzetBegriff: , auch den kosten nach sag der verordneter
herren abnemmen, auch was über die reconciliationBegriff: der kirchen
gehn wirdt. Mehr für die reparation der kirchen 40 Währung: 40 Kronen h whiesiger währung.
Die buß aber yngestelt, biß hAbkürzung MeyerPerson: und hAbkürzung vennerBegriff: von
MontenachPerson: a heimlich zu UbersteinOrt: inquiriertBegriff: haben uber
synen gutten oder bößen namen, so er haben möchte wegen
der strudleryBegriff: . Enzwischen er alhier in arrest verblyben soll.
Stückbeschreibung