SSRQ FR I/2/8 127.18-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 127.18-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jean Bondalla – Information und Anweisung
1647 Mai 8.
Editionstext
HAbkürzung landtvogtBegriff: Durch hängenden Einzug hervorgehoben von UbersteinOrt: presentiertBegriff: zwen gerichtsässenBegriff: zu der ledigenBegriff: stell des statthaltersBegriff: daselbsten. Pierre BallifPerson: ist ernambset.
Idem klagtDurch hängenden Einzug hervorgehoben wider Jean BondallaPerson: , daß er mit ihme nit abmachen will umb die buß wegen des schlaghandelsBegriff: . ParsSprachwechsel: Latein behilfft sich der urthellBegriff: , deren er statt thun will unnd bittet umb ein schynBegriff: , damit ihme die vergangne procedurenBegriff: an ehren nichts schadend. Sie völlig von einanderen zu bringen, umb alles sind geordnet hAbkürzung ritterIn der Vorlage: r von MontenachPerson: , hAbkürzung MeyerPerson: , unnd hatt ein schynBegriff: unvergrKorrektur überschrieben, ersetzt: layffenlichBegriff: erlangt.
Stückbeschreibung