SSRQ FR I/2/8 137.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 137.1-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Elsi Schafer-Poffet – Verhör
1647 September 16.
Editionstext
JaquemardOrt: , 16ten septembrisSprachwechsel: Latein 47Originaldatierung: 16.9.1647
HrAbkürzung HeydtPerson: , ammanBegriff:
JunkerIn der Vorlage: Jr von TornierPerson: , hrAbkürzung vennerBegriff: PossardtPerson:
TechtermanPerson: , SchallerPerson:
LaryPerson: , junkerIn der Vorlage: jr ReyffPerson:
Des GrangesPerson: , VonderweydtPerson:
SolvitIn der Vorlage: ßSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa
Elßy BooffetPerson: , Hanßen SchaffersPerson: hußfrouw von MischlerenOrt: , kilchöryBegriff:
ÜberstorffOrt: , die ettlicher wider Anni WäberinPerson: ußgestoßner
unnd erdichter scheltredenBegriff: halben, derentwegen sie in einHinzufügung oberhalb der
Zeile mit Einfügungszeichenb grichtlichen
processumSprachwechsel: Latein wider ein ander erwachßen, gefäncklich yngezogen
unnd von wollgedachten herrenIn der Vorlage: hhren eines ehrsammen gerichts examiniert c–unnd erfragt wordenKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: worden–c, uß wellicher ursach sie den
knaben angedütner WäberinPerson: underwißen, abgerichtetBegriff: unnd
ihme bevohlen, das er sagen solle, syn mutter hab in eineren
pfannen grüne salbBegriff: gemacht unnd geredt, sie wölle darmit
sie, die gefangne, verhäxenBegriff: . Unnd so er es vorwährtsBegriff: anderer
dorffgenossen reden wölle, so werde sie ihm einen batzenWährung: 1 Batzen geben?
Andtwortet, es werde sich in ewigkheit nit erfindenBegriff: , das sie
disen knaben oberzelter oder anderer gestalt jehmahlenHinzufügung oberhalb der
Zeile mit Einfügungszeichend instruirtBegriff: nochKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: habee
zu derglychen reden veranlasset, vihl minders zu ihrem huß berufft habe. Derselb aber uß bevelchBegriff: syner mutter zum huß,
sogar in die stuben kommen unnd etwas gelts, als namblichen
zwo kronenWährung: 2 Kronen , soHinzufügung oberhalb der
Zeilef die gefangne ihren schuldig ist, abgevorderet unndt
ihren vorwarthsBegriff: anderer anweßenden hußgenossen erzelt, wie
synKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: ihrg mutter in der kucheBegriff: grüne salbBegriff: zugerichtet unnd gesagt,
sie wölle die gefangne darmit verhäxenBegriff: . Deßwegen er sie warnen
wöllen, uff das sie sich ihrer bemüssigen unndt verhüttenBegriff: möge.
Nach
verhör sollicher unnd derglychen worten, (deren sie sich höchlich verwundert,
auch darab sehr erschrockhen), sie ihme gesagt, ob er angeregte wort
dem geistlichen herrnIn der Vorlage: hrn daselbsten zu ÜberstorffOrt: anzeigen und vorreden
dörffte, unndt er mit «Ja» geandtworttet. Ist sie sampt dem
knaben zum ehrwürdigen herrnIn der Vorlage: ehrw hrn gangen, demme er h–der knabHinzufügung oberhalb der
Zeile mit Einfügungszeichen–h unnd sie sammentlichBegriff:
diß oberzelt weßen angezeigt, ohne das sie ihemahlen ihne underwißen noch instruirtBegriff: habe.
Der knab habs anderen mehr
erzelt. Auch gesagt, do es ein klein wenig gehaglet, er wüsse woll,
von wannen daß wätter endtsteht. Es syend lüthBegriff: , die in der
KürseOrt: solches ungwitterBegriff: verursachend.
Läugnet, das sie ihrem söhnswybBegriff: i–und dem SommerrauwPerson: Hinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen–i gesagt und angemuthetBegriff: habe, das sie wegen ihrer habenden
[S. 475]Seitenumbruchkranckheiten wider gerürte WäberinPerson: einen zwyffell fassen sollend.
Ihr sönhswybBegriff: , welches zwar wegen eines verlohrnen haupttüchlynsBegriff:
wider sie zornig worden, habe es niehmahlen geredt. Wirdt sich auch niehmahlen warhafft erfindenBegriff: ,
das sie mitKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: dj derglychen wortten ußgefahren unnd disenKorrektur überschrieben, ersetzt: werdenk knaben alßo abgerichtetBegriff: habe. Dan derselb ihren
den handellBegriff: ungefragt obangeregter gestalt erzelt unnd angezeigt.
Ob dem aber also, ist ihren unbewußt.
Erfragt, ob sie wegen ihres
ehemans unnd diser WäberinPerson: , als wan sie einander lieb hättend, nit
ein zwyffell gehabt? Sagt «jha», möge aber nit wüssen, ob dem also,
wie sie gezwyfflet. Bittet umb gnad.
Anmerkungen
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: worden.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: habe.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: ihr.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Hinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen.↩
- Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: d.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: werden.↩
Stückbeschreibung