SSRQ FR I/2/8 139.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 139.10-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Destra – Anweisung
1648 August 4.
Editionstext
Gefangne
[...]Editorisch irrelevant1
Catherine DestreyPerson: hatt bekhendtBegriff: , daß sie das füwrBegriff: zu MagnudensOrt: , LentenachOrt: unnd ChenensOrt: angesteckt habe, dahin sie aber von zweyen wyberen sye veranlasset worden. Hatts amKorrektur überschrieben, ersetzt: alsa seilBegriff: mit dem halben zentnerBegriff: erhaltenBegriff: . Man besorgt, diße angebung entspringe uß einem bößen willen, dan etliche uß ihnen ein gutten namen habe. Unnd wylen der vatter2 der strudleryBegriff: verdacht ist, möchte etwas wytters hinder ihren stecken. Soll zwey mahl mit dem zentnerBegriff: uffzogenBegriff: werden, zu sehen ob sie wölle in dißer angebung beständig oder abred synBegriff: . Darby soll nach befindendem anlaß über die hexeryBegriff: sie auch erfragt werden.
Stückbeschreibung