SSRQ FR I/2/8 139.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 139.10-1
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Catherine Destra – Anweisung
1648 August 4.
Edition Text
Gefangne
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Catherine DestreyPerson: hatt bekhendtTerm: , daß sie das füwrTerm: zu MagnudensPlace: , LentenachPlace: unnd ChenensPlace: angesteckt habe, dahin sie aber von zweyen wyberen sye veranlasset worden. Hatts amCorrection overwritten, replaces: alsa seilTerm: mit dem halben zentnerTerm: erhaltenTerm: . Man besorgt, diße angebung entspringe uß einem bößen willen, dan etliche uß ihnen ein gutten namen habe. Unnd wylen der vatter2 der strudleryTerm: verdacht ist, möchte etwas wytters hinder ihren stecken. Soll zwey mahl mit dem zentnerTerm: uffzogenTerm: werden, zu sehen ob sie wölle in dißer angebung beständig oder abred synTerm: . Darby soll nach befindendem anlaß über die hexeryTerm: sie auch erfragt werden.
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