SSRQ FR I/2/8 202.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 202.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Madeleine Gobet-Tannaz – Anweisung, Verhör und Urteil
1677 September 2 – Oktober 20.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1677 September 2 – Oktober 20
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Französisch, Deutsch
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Regest
Die Witwe Madeleine Gobet-Tannaz aus Corserey wird der Hexerei verdächtigt. Sie wird mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Sie wird mit einer starken Mahnung freigelassen und soll ihre Kontakte zu den Menschen auf das Nötigste beschränken.