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SSRQ FR I/2/8 207.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Anweisung, Verhör und Urteil

1731 Mai 18 – September 15.

Catherine Repond alias die Catillon, aus Villarvolard, wird in Corbières der Hexerei verdächtigt und nach Freiburg gebracht, wo sie mehrfach verhört und gefoltert wird und letztlich gesteht. Sie wird zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt, doch ihre Strafe wird gemildert: Sie wird stranguliert, bevor sie verbrannt wird. Während ihres Prozesses wird Catherine mit Jacques Bouquet konfrontiert, den sie der Fabrikation von Falschgeld bezichtigt. Dieser wird freigelassen, aber er muss eine Urfehde schwören. Catherines Schwester Marguerite wird ebenfalls wegen Hexerei befragt. Ihr eigentlicher Prozess findet erst 10 Jahre später statt (vgl. SSRQ FR I/2/8 208.0-1).

  • Originaldatierung: 1731 Mai 18 – September 15
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Deutsch, Französisch
    Literatur

Editionstext