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SSRQ FR I/2/8 37.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 37.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Jean Besson – Anweisung, Verhör, Urteil und Supplik

1611 November 17 – 1612 Januar 19.

Jean Besson, ein ehemaliger Ratsherr aus Payerne, wurde von verurteilten Hexen angeklagt und in der Herrschaft Middes festgenommen. Nach Freiburg überführt, wird er mehrfach verhört und gefoltert. Da Jean Besson sämtliche Anklagepunkte abstreitet, wird er verbannt. Einige Wochen später bittet sein Sohn den Freiburger Rat um eine Kopie des Urteils, weil man Jean Bessons Güter konfiszieren wolle. Der Rat bewilligt diese unter der Bedingung, dass er die Gerichtskosten unverzüglich bezahle.

  • Originaldatierung: 1611 November 17 – 1612 Januar 19
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Französisch, Deutsch