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SSRQ FR I/2/8 51.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 51.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Hans Peller, Jean Malley, François Marron – Anweisung, Supplik, Verhör und Urteil

1620 August 26 – September 19.

Verschiedene Mitglieder einer herumziehenden Bande von Jugendlichen werden verhaftet und diverser Vergehen beschuldigt. Hans Peller wird der Sodomie, des Diebstahl und der Hexerei angeklagt. Er wird enthauptet und verbrannt. Jean Malley aus Porsel gesteht unter Folter den Tatbestand der Sodomie und der Hexerei. Er wird enthauptet und verbrannt. François Marron aus Châtel-St-Denis wird des Diebstahls angeklagt. Er wird ausgepeitscht und zu seinem Vater zurückgeschickt, um ihn zu verdingen.

  • Originaldatierung: 1620 August 26 – September 19
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Französisch, Deutsch