SSRQ FR I/2/8 62.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 62.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jean Monneron – Anweisung, Verhör und Urteil
1623 Juni 2 – September 28.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1623 Juni 2 – September 28
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Französisch, Deutsch
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Regest
Jean Monneron, der Weibel von Murist, wird der Hexerei verdächtigt sowie mehrfach verhört und gefoltert. Er bestreitet sämtliche Anklagepunkte und gesteht erst, nachdem seine Haftbedingungen verschärft werden. Monneron wird zum Scheiterhaufen verurteilt. Das Urteil wird aufgrund seines hohen Alters gemildert: Er wird enthauptet und verbrannt.