SSRQ SG III/4 30-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 30-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Rudolf Meier von Altstätten stiftet im Namen seines verstorbenen Vetters Jos ab der Mühle und Gütern in Sennwald dem Domkapitel Chur eine Jahrzeit und eine Armenspende
1409 März 1. Chur
Stückbeschreibung
- Signatur: BAC Urk. 014.0791
- Originaldatierung: 1409 März 1 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 32.0 × 20.0 (Plica: 4.0 cm)
- 1 Siegel:
- Rudolf von AltstättenPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
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URL
Weitere Überlieferungen
- Signatur: BAC 021.01, fol. 275v
- Originaldatierung: ca. 1457 – 1462 Überlieferung: Abschrift, Buch (505 Folii) mit ledernem Holzeinband
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 31.0 × 42.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Erstmals wird hier eine Mühle in SennwaldOrt: erwähnt. Über diese Mühle Im RechhagOrt: ist wenig bekannt. Die meisten Quellen zur Mühle in Sennwald stammen aus der Neuzeit. Auch in der Literatur wird «nur» auf Mühlen nach dem Kauf der Freiherrschaft Sax-ForsteggOrt: durch ZürichOrganisation: 1615Datum: 1615 eingegangen (vgl. Reich 1999, S. 181–189; Kreis 1923, S. 97–100).
Am 29. April 1416Datum: 29.4.1416 bestätigt Rudolf von AltstättenPerson: , der Sohn von Dietegen von AltstättenPerson: , dass die zwei Pfund Pfennig Konstanzer Währung jährlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahren Zinses, die sein verstorbener Vetter Jos von Altstätten dem Domkapitel Chur für eine Jahrzeit und zur Spende an arme Leute gestiftet habe, von den vier Pfund Zins ab der Mühle Rechhag in Sennwald und ab anderen Gütern in Sennwald stammen und dem Domkapitel ewig zustehen sollen. In der Urkunde sind jedoch die Meier, welche die Mühle und die Güter innehaben, nicht genannt. Damit der Zins sicher dem Domkapitel zukomme, bestimmt Rudolf von Altstätten zusätzlich, dass die zwei gestifteten Pfund dem Domkapitel von Chur, dessen Ammann oder dessen Boten zu zahlen sei, bevor er oder seine Erben den Zins von diesen Gütern erhalte (BAC Urk. 014.0892).
Editionstext
Regest
Rudolf Meier von Altstätten urkundet, dass er und sein verstorbener Vetter Jos Meier von Altstätten einen jährlichen Zins von 4 Pfund Pfennig Konstanzer Währung ab einer Mühle in Sennwald, genannt im Rechhag, sowie ab anderen Gütern in Sennwald besitzen und dass Jos Meier seine 2 Pfund Pfenning für sein Seelenheil dem Domkapitel in Chur stiftete. Die Priester sollen jährlich für ein Pfund eine Jahrzeit lesen und am gleichen Tag soll der Kapitelsammann ein Pfund als Spende an die Armen verteilen.
Der Aussteller siegelt.