SSRQ SG III/4 91-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 91-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mathis von Castelwart und Beat von Bonstetten legen die Grenzen zwischen Gams und Grabs bzw. zwischen der Grafschaft Werdenberg und der Herrschaft Hohensax-Gams fest
1496 November 22.
Stückbeschreibung
- Signatur: StASG AA 2 U 16
- Originaldatierung: 1496 November 22 (an zinstag vor sannt Katterinen tag) Überlieferung: Original
- Erhaltungszustand: grosser Wasserfleck (5.0/10.0 x 15.5) im mittleren Teil der Urkunde
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 40.5 × 20.5 (Plica: 5.0 cm)
- 3 Siegel:
- Mathis von CastelwartPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Beat von BonstettenPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Lazarus GöldliPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
Weitere Überlieferungen
- Signatur: LAGL AG III.2419:001
- Frühere Signatur: LAGL 126
- Originaldatierung: 1496 November 22 (zinstag vor sannt Katrinen tag) Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 30.5 × 25.0
- 3 Siegel:
- Mathis von CastelwartPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Beat von BonstettenPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Lazarus GöldliPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
Kommentar
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Die Bestimmung der Grenzen zwischen den Obrigkeiten der Herrschaften Werdenberg und Hohensax-Gams geschieht hier mit Einwilligung von Gams, das auch einen SieglerBegriff: stellt. Grabs hingegen wird nicht hinzugezogen. Die Urkunde zeigt damit die stärkere Stellung der Gemeinde GamsOrganisation: gegenüber ihrem Herrn im Vergleich zu den Gemeinden in der Grafschaft Werdenberg (vgl. auch SSRQ SG III/4 92-1).
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Die vormals gesetzten GrenzenBegriff: (vgl. SSRQ SG III/4 53-1) zwischen den beiden Kirchspielen GrabsOrt: und GamsOrt: werden hier als HochgerichtsgrenzeBegriff: zwischen der Grafschaft WerdenbergOrt: und der Herrschaft Hohensax-GamsOrt: festgesetzt. Zu den Grenzen der Herrschaft Hohensax-Gams und dem Kirchspiel Gams vgl. auch SSRQ SG III/4 59-1, Art. 21–22; SSRQ SG III/4 94-1, Art. 11.2.
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Die Grenzen sind hier nicht sehr ausführlich beschrieben. Eine genauere Beschreibung findet sich 1538Datum: 1538 im Streit um die LandesgrenzenBegriff: und die FischereirechteBegriff: in der SimmiOrt: (vgl. SSRQ SG III/4 117-1). Über die Grenzen zwischen den beiden Herrschaften wird danach erst wieder ab 1721Datum: 1721 diskutiert (vgl. die Kommentare in SSRQ SG III/4 117-1).
Editionstext
Anmerkungen
- In SSRQ SG III/4 117-1 wird Hans Scherers Haus und Heinrich Scherers Feld als Grenze genannt.↩
- Hier ist die SimmiOrt: gemeint (vgl. dazu die Kundschaft von 1501Datum: 1501 über die Fischereirechte zwischen Grabs und Gams im Bach Simmi, StASZ HA.IV.404, Nr. 2).↩
Regest
Freiherr Mathis von Castelwart, Herr von Werdenberg, und Beat von Bonstetten, Herr von Hohensax-Gams, legen die Grenzen der hohen und niederen Gerichte ihrer beiden Herrschaften fest. Die Grenze scheidet auch die beiden Kirchspiele Grabs und Gams.
Die Aussteller siegeln. Erbetener Siegler für die Kirchgenossenschaft Gams: Lazarus Göldli.