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SSRQ FR I/2/8 123.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 123.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Margret Schueller-Python, Anni Schueller, Anni Schueller, Elsy Schueller – Anweisung, Verhör und Urteil

1646 Juli 28 – Oktober 11.

Die Witwe Margret Schueller-Python aus Muelers bei St. Silvester, die ursprünglich aus Arconciel stammte, wurde in der Vergangenheit schon zweimal der Hexerei verdächtigt. Im Jahr 1626 gemeinsam mit ihrem Vater Pauli und im Jahr 1629 mit ihrer Tochter Anni (vgl. SSRQ FR I/2/8 70.0-1). 17 Jahre später, also 1646, wird sie erneut angeklagt. Sie wird mehrfach verhört und gefoltert und zum Scheiterhaufen verurteilt. Ihre drei Töchter Elsy, Anni, die Grosse, und Anni, die Kleine, werden ebenfalls der Hexerei verdächtigt und mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Sie werden in ihre Pfarrei verbannt und unter Aufsicht ihres Bruders gestellt. Wenige Monate später wird ihre Verbannung aufgehoben, damit sie betteln gehen können. Die beiden Schwestern mit Vornamen Anni werden 1649 erneut der Hexerei verdächtigt und verhört (vgl. SSRQ FR I/2/8 144.0-1).

  • Originaldatierung: 1646 Juli 28 – Oktober 11
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Deutsch, Französisch
  • Literatur

Editionstext