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SSRQ FR I/2/8 133.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 133.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Jean Jolion Vater / père, Jean Jolion Sohn / fils, François Jolion – Anweisung, Verhör und Urteil

1647 August 23 – Dezember 9.

Jean Jolion aus Farvagny wird der Hexerei verdächtigt. Er wird mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Jolion wird in seine Pfarrei verbannt und zu den Jesuiten geschickt, um zu beichten. Zur selben Zeit wird sein Sohn François inhaftiert und wieder freigelassen. Wenige Monate später werden Jean Jolion und sein Sohn Jean der Jüngere von Pierre Gilliet, einem in Corbières verurteilten Hexer, denunziert. Beide werden verhört, ohne zu gestehen. Der Sohn wird freigelassen, während der Vater unter Hausarrest gestellt wird.

  • Originaldatierung: 1647 August 23 – Dezember 9
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Deutsch, Französisch

Editionstext