SSRQ FR I/2/8 135.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 135.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Fruyo-Magnin, Antoine Fruyo – Anweisung, Verhör und Urteil
1647 August 27 – September 18.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1647 August 27 – September 18
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Deutsch, Französisch
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Regest
Die Witwe Catherine Fruyo-Magnin aus Villarsiviriaux wird der Hexerei verdächtigt und nach Freiburg gebracht. Sie wird mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Schliesslich wird sie in ihr Haus verbannt und muss eine Urfehde schwören. Auch ihr Sohn Antoine wird verhört, gefoltert und wieder freigelassen.