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SSRQ SG III/4 157-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 157-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Verzeichnis der Rechte, Güter und des Einkommens der Freiherrschaft Sax-Forstegg von Friedrich Ludwig von Sax-Hohensax (Verkaufsurbar)

1615 März 18.

Friedrich Ludwig von Sax-Hohensax verzeichnet mit seinem Angestellten Hans Steiner die Rechte, Güter und Einkommen der Freiherrschaft Sax und Forstegg: Hohe und niedere Gerichtsbarkeit in Forstegg und Sax, Hochgericht in der Lienz und am Büchel; Mannschaft der ganzen Herrschaft von 500–600 Mann; Kollatur der Pfarrkirchen Sax, Sennwald und Salez; Leibeigenschaft; Fälle; Beerbung von Unehelichen; Jagdrecht bzw. Wildbann; Schloss Forstegg; Fischerei im Rhein, in 5 Bächen und dem Weiher beim Schloss Forstegg; verschiedene Güter, Alpen und Zinsen. Der Hof Gartis inklusive verschiedene Güter wird mit 6000 Gulden bewertet. Das Haus in Sax inklusive verschiedene Güter und Zinsen; Mühlen in Sennwald und Sax; Zehnten in Sax, darunter Kälberzehnt (für jedes Kalb ist ein Mass Schmalz zu entrichten); Frondienst; Zoll bzw. Weggeld.

  • Signatur: EKGA Salez 32.01.25, Rechnungswesen, 18.03.1615
  • Originaldatierung: 1615 März 18
  • Überlieferung: Aufzeichnung (3 Doppelblätter)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.0 × 33.5
  • Sprache: Deutsch

  1. Aufgrund der hohen SchuldenlastBegriff: , die auf der Freiherrschaft Sax-ForsteggOrt: lastet, unterbreitet Friedrich Ludwig von Sax-HohensaxPerson: ZürichOrganisation: anfang 1615 einen Vorschlag zur Übergabe der Freiherrschaft Sax-ForsteggOrt: an Zürich (StAZH A 346.3, Nr. 146) und erstellt am 18. März 1615Datum: 18.3.1615 dieses Verzeichnis über die Rechte und Einkommen der Herrschaft. Das Verzeichnis oder «Verkaufsurbar» wurde mehrheitlich in den KaufbriefBegriff: aufgenommen (SSRQ SG III/4 158-1), wobei einzelne Präzisierungen, wie z. B. die Angaben zur Höhe der MannschaftBegriff: von 500 bis 600 Mann oder zum Wert oder zu den ErträgenBegriff: der GüterBegriff: , weggelassen wurden. Während hier die Rechte und Güter geographisch dem einzelnen Haus (Schloss ForsteggOrt: bzw. Haus SaxOrt: ) zugeordnet sind, sind sie im Kaufbrief thematisch (WälderBegriff: , WeingärtenBegriff: , Güter) geordnet.

    Das Stück wurde u. a. in die Rechtsquellensammlung aufgenommen, da UrbareBegriff: der Freiherrschaft Sax-Forstegg fehlen und das «Verkaufsurbar» wenigstens einen Einblick in die zur Herrschaft gehörigen Güter, Einkommen und Rechte gewährt. Eine wichtige Ergänzung zu diesem Verkaufsurbar ist das um 1755 entstandene Verwaltungshandbuch von Landvogt Johannes UlrichPerson: . UlrichPerson: geht ausführlich auf die Verleihung der zum SchlossBegriff: gehörigen GüterBegriff: , HöfeBegriff: und AlpstösseBegriff: , MühlenBegriff: oder BächeBegriff: ein und beschreibt nicht nur die Lehensnehmer und Lehenzinsen, sondern auch die Pflichten, die Lieferbedingungen von Geld und Naturalien, Unterhaltsbedingungen oder Lasten auf einzelnen Lehen usw. (vgl. dazu ausführlich SSRQ SG III/4 232-1 [Jahr und Wochenmärkte in Salez], SSRQ SG III/4 233-1 [Wahl der Amtleute] und SSRQ-SG-III_4-234-1 [Gerichte]. Zur Datierung des Handbuchs vgl. auch SSRQ SG III/4 232-1).

    Ein ähnliches, undatiertes Verzeichnis über Rechte, Einkommen und Güter liegt im StAZH (StAZH A 346.1.4, Nr. 56). Es könnte sich dabei um einen Entwurf zu diesem Verzeichnis handeln. Ein detaillierter Überblick über das Einkommen eines Herren von Sax-HohensaxOrganisation: gibt das undatierte Verzeichnis um 1600Datum: 1590 – 1610, in dem die einzelnen Güter, Mühlen u. ä. mit den dazugehörigen Erträgen aufgelistet sind. So belaufen sich z. B. die Erträge der MühleBegriff: in SennwaldOrt: auf 250 Gulden, der Mühle in SaxOrt: auf 76 Gulden oder die BussenBegriff: mit AbzügenBegriff: und FällenBegriff: auf 250 Gulden. Insgesamt sind es 1718 Gulden und 42 Kreuzer (StAZH A 346.1.4, Nr. 58). Vgl. auch den SchätzungsberichtBegriff: zu den Besitzungen der Freiherrschaft Sax-ForsteggOrt: von 1589Datum: 1589 (EKGA Salez 32.01.21, Besitzungen), wo z. B. das SchuemachersfeldOrt: von etwa 7 Mannmad mit dem BiggisholzOrt: auf 300 Gulden geschätzt wird.

  2. Der Hof GartisOrt: ist ein stattlicher Herrschaftshof mit grossen Ländereien, der von der Obrigkeit als LehenBegriff: ausgegeben wird. Nachdem sich der Zustand von Hof und Gütern im Laufe des 18. Jh. verschlechtert und die jährlichen Einnahmen deutlich sinken, wird der Hof schliesslich 1794Datum: 1794 stückweise verkauft (zum VerkaufBegriff: vgl. die Dossiers StASG AA 2 A 13-3; AA 2 B 009; AA 2 B 025; OGA Sennwald Mappe Hof Gardus; zum Hof Gartis allgemein vgl. SSRQ SG III/4 158-1; SSRQ SG III/4 161-1; StAZH A 346.3, Nr. 204; Nr. 206; A 346.4, Nr. 52; StASG AA 2 A 3-9-2; AA 2 A 3-13-24; AA  2 A 13-1-3; AA 2 A  3-1-12; AA 2 A 13-3-1; OGA Sennwald Mappe Hof Gardus, 25.04.1671; Kreis 1923, S. 9.

Editionstext


VerzeichnußBegriff: der herrschafften Vorstegk und SaxOrt: gerechtigkeitenBegriff: , güterenBegriff:
und inkhommensBegriff:


/Hinzufügung am linken RandaErstlich die hochenBegriff: und nideren grichtBegriff: inn beiden herrschafften Vorstegk und SaxOrt: , deßglychen die hohen gricht inn der
LientzOrt: und am BüchelOrt: .

/Hinzufügung am linken RandbDie mannschafftBegriff: inn diseren herrschafften söllend fünf oder
sechshundert mannBegriff: syn.

/Hinzufügung am linken RandcDie collaturenBegriff: dryger pfarrkirchenBegriff: zu SaxOrt: , SennwaldOrt:
unnd SaletzOrt: .

/Hinzufügung am linken RanddDas lybeigenbuchBegriff: rürt über das halbe theil der herrschafft
lüthen
Begriff:
.

/Hinzufügung am linken RandeDie fälBegriff: inn der gantzen herrschafft sambt den bastart
fälen
Begriff:
.

/Hinzufügung am linken RandfDer wildbannBegriff: .

/Hinzufügung am linken RandgDas schlossBegriff: VorstegkOrt: sambt hüsserenBegriff: , gärtenBegriff: , schürenBegriff: , stallungenBegriff: und aller anderer zugehördt.

/Hinzufügung am linken RandhDie vischentzenBegriff: im RhynOrt: sambt anderen hohen gerechtigkeiten
und ylanckenBegriff: erichBegriff: , da der RhynOrt: , so lang die herrschafft
sich erstreckt, biß an das ander portBegriff: des husses SaxOrt: Hinzufügung oberhalb der Zeilei eigen thumb [fol. 1v]Seitenumbruch
ist, sambt der grechtigkeit, wann ein malefitzischeBegriff: ald strafwürdige person uff dem RhynOrt: ergriffen wurde, das die besitzere
der herrschafft denselben darumb straffen mögend.

/Hinzufügung am linken RandjFünf banneter bechenBegriff: sambt dem wygerBegriff: bim schloss VorstegkOrt: , darunder sind dryg bächBegriff: im SennwaldOrt: , der vierte
zu SaletzOrt: und der fünfft im HagOrt: .

k–/ VAbkürzung1Hinzufügung am linken Rand–k Das gutBegriff: hinder dem schlossBegriff: mit sambt dem gantzen waldBegriff:
doran, ist bißhero 6000 Währung: 6000 Gulden wert syn geschetzt worden.2

l–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–l Ein stückli weidBegriff: hinder dem sennhußBegriff: Ort: , ist sambt jetzt gemeltem gut hinderm schlossBegriff: , so mans inn ehren halt, zu einer
kuwinteriBegriff: .3

m–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–m Ein stuck gut, der OberforstOrt: genannt, ungefahr vierMenge: 4
küyen winteri.4

n–/ HHinzufügung am linken Rand–n Ein wyngartenBegriff: , uff dem Obren ForstOrt: genant, hat verschinnens 1614den jarsOriginaldatierung: 1.1.1614 – 31.12.1614 vier fuder wynBegriff: Volumenmass: 4 Fuder Wein geben.

o–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–o Ein stuck gut genannt das VeldOrt: , ist ungfahr zu nünMenge: 9 küyen
winteri.5

p–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–p Ein stuck gut sambt der WettistudenOrt: uff dem q Undren
Forst
Ort:
r.6
[fol. 2r]Seitenumbruch

s–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–s Item ein gut die WettiOrt: genannt, sambt dem UndernOrt: und Obern
Burstriet
Ort:
t.7

u–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–u Mehr ein stuck gut genannt ButzenwinckelOrt: , ist zu fünfMenge: 5
rinderenBegriff: winteriBegriff: .8

v–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–v Item die UnderOrt: und Ober TheilmäderOrt: , ist nünMenge: 9 haupt rindervychBegriff: winteriBegriff: .

w–/ HHinzufügung am linken Rand–w Item die BurstmäderOrt: , ist auch nün hauptrindervychBegriff: winteri.9

x–/ HHinzufügung am linken Rand–x Mehr ein stuck deß Müllers MäderOrt: , ist zechen haupt küBegriff:
und rinder vychBegriff: winteri.10

y–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–y Ein stuck weidBegriff: genant die FörstOrt: , ist sechs roßenBegriff: sümeriBegriff: .11

z–/ VAbkürzungHinzufügung am linken Rand–z Ein stuck strüwiBegriff: genant im VemortlenOrt: , soll uff alle
güter ungfahr gnug stroüwi geben. 12

aa–/ HHinzufügung am linken Rand–aa Item ein stuck genant Inns Frömsers RietOrt: , ist vierzechen
rindervychBegriff: winteriBegriff: .

ab–/ HHinzufügung am linken Rand–ab Ein stuck genant der AlbenOrt: , ist zu achtMenge: 8 küyen winteri.
[fol. 2v]Seitenumbruch

/Hinzufügung am linken Randac Ein stuck genannt der Frömser WyngartenOrt: , mag jerlichenWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr
ungfahr siben fuder wynBegriff: Volumenmass: 7 Fuder Wein geben. Und ein mattenBegriff:
darby, so ungfahr zu einer kuwinteriBegriff: .


Der hofBegriff: GardisOrt: hat hienach
volgende stuck güterBegriff:


/Hinzufügung am linken Randad HußBegriff: und hofstattBegriff: , schürBegriff: , stallungBegriff: und ein gut, darby alles
inn einem infangBegriff: .

/Hinzufügung am linken Randae Item ein stuck waldBegriff: der TürenbühelOrt: genannt.

/Hinzufügung am linken Randaf Mehr ein stuck gut, heißt deß Oügstlers VeldOrt: .

/Hinzufügung am linken Randag Wyter ein stuck genant EllsenmaaßOrt: .

/Hinzufügung am linken Randah Ein stuck genant das MaasOrt: .

/Hinzufügung am linken Randai Ein stuck genant HaberrütiOrt: , ist ein summerweydBegriff: .

/Hinzufügung am linken Randaj Ein stuck genant Im HerrwegOrt: , ist ein gantz kornveldBegriff: , doran
sayt man sambt dem HaberveldOrt: zwentzig und zwen schöffel
allerley frücht
Volumenmass: 22 Scheffel Hülsenfrüchte
.

/Hinzufügung am linken Randak Ein stuck genant das HaberveldOrt: .

/Hinzufügung am linken Randal Und sechs manwerchFlächenmass: 6 Mannmad uff dem SaxenriedtOrt: .

Diser hofBegriff: ist ungefahr achtzechenMenge: 18 küyen winteri und
umb 6000 Währung: 6000 Gulden geschetzt.13 [fol. 3r]Seitenumbruch


SaxOrt:


/Hinzufügung am linken Randam HußBegriff: und hofstattBegriff: sambt übrigen hüserenBegriff: , schürenBegriff: , gärtenBegriff:
und aller zugehördt, hatt grechtigkeit inn Saxer
Alp
Ort:
14 uff siben stössBegriff: .

/Hinzufügung am linken Randan Ein stuck genant RürgartenOrt: , sambt dem byligenden stuck,
so der BrülOrt: heißt, auch die BrülwißOrt: 15, alles aneinandern,
ist zu fünfKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: vieraozechen küyenBegriff: und acht rinderenBegriff: winteriBegriff: , soll
4000 Währung: 4000 Gulden wert syn.

/Hinzufügung am linken Randap Ein stuck genant deß Mennlis HofstattOrt: , drygMenge: 3 küyen
winteri.

/Hinzufügung am linken Randaq Ein stuck genannt Schumachers VeldOrt: , vierMenge: 4 rossenBegriff: winteri.

/Hinzufügung am linken Randar Ein stückli genant das FullwißliOrt: , ist ein sommerweydBegriff: ,
darufff ein haubtBegriff: zesümmeren.16

/Hinzufügung am linken RandasVierzechen manmadFlächenmass: 14 Mannmad uff Saxer Frü RietOrt: , gibt stroüwiBegriff: .

/Hinzufügung am linken Randat Ein stuck genant der Klyn WyngartenOrt: bim hußBegriff: , gibt
ungfahr zwey fuder wynBegriff: Volumenmass: 2 Fuder Wein.

/Hinzufügung am linken Randau Ein stuck genant der Ober WingartenOrt: , mag vier fuder
wyn
Volumenmass: 4 Fuder Wein
geben, sambt dem byligenden gut und noch ein stuck
oben doran gelegen, genant die EbniOrt: . Und aber ein stuck oben
doran, genant der FrischenbergOrt: , ist alles zu drygMenge: 3 küyen
winteri.
[fol. 3v]Seitenumbruch

/Hinzufügung am linken Randav Ein stuck genant der Under WyngartenOrt: , gibt jerlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr ungfahr
vier fuder wynBegriff: Volumenmass: 4 Fuder Wein und ein gut darby gelegen, so ungfahr
zu einer ku winteriBegriff: .

/Hinzufügung am linken Randaw Item ein stuck waldBegriff: , das BiggisholtzOrt: genannt.

/Hinzufügung am linken Randax Mehr aber ein stuck wald genant KapfhaldenOrt: .

/Hinzufügung am linken Randay Item ein alpBegriff: zu beiden hüserenBegriff: VorstegkOrt: und SaxOrt: , heißt
Alp PylenOrt: .

/Hinzufügung am linken Randaz Item ein gantzen waldBegriff: inn KälenOrt: genannt.

Das huß SaxOrt: hKorrektur überschrieben, ersetzt: jbaatt so vil grechtigkeit und stimmenBegriff: als die
gantz gmeind SaxOrt: und FrümbsenOrt: .

/Hinzufügung am linken Randbb Das huß SaxOrt: hatt jerlichs zinses uß FrusslenOrt: fünf
viertel schmaltz
Volumenmass: 5 Viertel Schmalz
, dryßigMenge: 30 käßBegriff: und fünfMenge: 5 zigerBegriff: .

/Hinzufügung am linken Randbc Dem huß VorstegkOrt: gehört uß Alp PeelOrt: jerlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr zinses
zwey viertel schmaltzVolumenmass: 2 Viertel Schmalz.

/Hinzufügung am linken Randbd Item uß Alp PylenOrt: dry viertel schmaltzVolumenmass: 3 Viertel Schmalz und achtMenge: 8 käßBegriff: .
[fol. 4r]Seitenumbruch

/Hinzufügung am linken Randbe Im SennwaldOrt: sind zwo zwingmüllinenBegriff: sambt stampfBegriff:
und blüwelBegriff: .17

/Hinzufügung am linken Randbf Zu SaxOrt: ist ein zwingmülliBegriff: sambt stampfBegriff: und blüwelBegriff: .18

/Hinzufügung am linken Randbg Item den zehendenBegriff: im HagOrt: , der hat hürigs jars ertreit
achtzechen schöffel halb weysenVolumenmass: 9 Scheffel Weizen und unnd halb kornVolumenmass: 9 Scheffel Korn, sechtzig
pfund gerüsten flachs
Gewicht: 60 Pfunde Flachs
und ein schöffel flachssaamenVolumenmass: 1 Scheffel Flachs.

/Hinzufügung am linken Randbh Item den zehendenBegriff: zu SaxOrt: , der hat hürigs jars ungfahr
zwentzig und fünf schöffel korn und weyssenVolumenmass: 25 Scheffel Korn und Weizen ertreit.

/Hinzufügung am linken Randbi Item den kalberzehendenBegriff: zu SaxOrt: , für jedes kalbBegriff: ein
maß schmaltz
Volumenmass: 1 Mass Schmalz
.

/Hinzufügung am linken Randbj Item den nußzehendenBegriff: zu SaxOrt: .

Den rebenzehendenBegriff: zu SaxOrt: .

/Hinzufügung am linken Randbk bl–LybBegriff: und zugBegriff: Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: er–bltagwen.

/Hinzufügung am linken Randbm WeggeltBegriff: von allen den wahrenBegriff: , so durch die herrschafft
gefürt werdent.19
[fol. 4v]Seitenumbruch

Die früchtBegriff: und andere zinßBegriff: sind specificierlich inn dem urberBegriff: 20
beschriben.

Und dann hatt ir ggnaden versprochen, mynen gnedigen herren
bn unverzogenlich umb die ablosigen pfeningzinßBegriff: ein
ordenliche verzeichnußBegriff:  zuzeschicken.

Diß, wie vorstadt, hatt herr Fridrich Ludwig, fryherr von
der Hohen Sax
Person:
, samt ir ggnaden diennerBegriff: Hansen SteinerPerson: also
angeben, den 18.den marty anno 1615Originaldatierung: 18.3.1615.
|Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 17. Jh.:]
Beschrybung
der herrschafften Vorstegk und SaxOrt:
gerechtigkeiten, inkhommens unnd
güteren, 1615
[Registraturvermerk auf der Rückseite:]
Trk. 320 L 5 No3, den 18.ten marty 1615Datum: 18.3.1615
16
17

Anmerkungen

  1. Hinzufügung am linken Rand.
  2. Hinzufügung am linken Rand.
  3. Hinzufügung am linken Rand.
  4. Hinzufügung am linken Rand.
  5. Hinzufügung am linken Rand.
  6. Hinzufügung am linken Rand.
  7. Hinzufügung am linken Rand.
  8. Hinzufügung am linken Rand.
  9. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  10. Hinzufügung am linken Rand.
  11. Hinzufügung am linken Rand.
  12. Hinzufügung am linken Rand.
  13. Hinzufügung am linken Rand.
  14. Hinzufügung am linken Rand.
  15. Hinzufügung am linken Rand.
  16. Hinzufügung am linken Rand.
  17. Streichung: Oberen.
  18. Streichung: ist zu fünf küyen sümeri.
  19. Hinzufügung am linken Rand.
  20. Streichung: ist sechs rossen winteri.
  21. Hinzufügung am linken Rand.
  22. Hinzufügung am linken Rand.
  23. Hinzufügung am linken Rand.
  24. Hinzufügung am linken Rand.
  25. Hinzufügung am linken Rand.
  26. Hinzufügung am linken Rand.
  27. Hinzufügung am linken Rand.
  28. Hinzufügung am linken Rand.
  29. Hinzufügung am linken Rand.
  30. Hinzufügung am linken Rand.
  31. Hinzufügung am linken Rand.
  32. Hinzufügung am linken Rand.
  33. Hinzufügung am linken Rand.
  34. Hinzufügung am linken Rand.
  35. Hinzufügung am linken Rand.
  36. Hinzufügung am linken Rand.
  37. Hinzufügung am linken Rand.
  38. Hinzufügung am linken Rand.
  39. Hinzufügung am linken Rand.
  40. Hinzufügung am linken Rand.
  41. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: vier.
  42. Hinzufügung am linken Rand.
  43. Hinzufügung am linken Rand.
  44. Hinzufügung am linken Rand.
  45. Hinzufügung am linken Rand.
  46. Hinzufügung am linken Rand.
  47. Hinzufügung am linken Rand.
  48. Hinzufügung am linken Rand.
  49. Hinzufügung am linken Rand.
  50. Hinzufügung am linken Rand.
  51. Hinzufügung am linken Rand.
  52. Hinzufügung am linken Rand.
  53. Korrektur überschrieben, ersetzt: j.
  54. Hinzufügung am linken Rand.
  55. Hinzufügung am linken Rand.
  56. Hinzufügung am linken Rand.
  57. Hinzufügung am linken Rand.
  58. Hinzufügung am linken Rand.
  59. Hinzufügung am linken Rand.
  60. Hinzufügung am linken Rand.
  61. Hinzufügung am linken Rand.
  62. Hinzufügung am linken Rand.
  63. Hinzufügung am linken Rand.
  64. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: er.
  65. Hinzufügung am linken Rand.
  66. Streichung: versp.
  1. Die Auflösung der beiden Abkürzungen «V» und «H» ist unklar. «V» könnte für zur Burg «Vorstegg» gehörige Güter und «H» für zum «Haus Sax» gehörige Güter stehen. Es fällt auf, dass es sich bei den mit «V» gekennzeichneten Gütern fast nur um Güter handelt, die dem Landvogt zur Nutzniessung übergeben wurden. Einige mit «H» gekennzeichneten Güter hingegen wurden verliehen. «V» und «H» könnten auch als Zeichen gedient haben, welche Güter nach dem Kauf dem Landvogt zugeteilt und welche als Lehen ausgegeben werden sollten.
  2. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird dieser Wald dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  3. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird diese Weide dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  4. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird dieses Gut dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  5. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird dieses Gut dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  6. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird dieses Gut dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  7. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird dieses Gut dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  8. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird dieses Gut dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  9. Vgl. dazu die Verleihung des Guts als erste Amtshandlung von Zürich nach dem Kauf der Herrschaft SSRQ SG III/4 161-1, Art. 7.
  10. Vgl. dazu die Verleihung des Guts als erste Amtshandlung von Zürich nach dem Kauf der Herrschaft SSRQ SG III/4 161-1, Art. 7.
  11. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird diese Weide dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  12. Nach dem Kauf der Herrschaft durch Zürich wird diese Weide dem Landvogt für seinen Unterhalt übergeben, SSRQ SG III/4 161-1, Art. 1.
  13. Vgl. dazu die Verleihung des Hofs als erste Amtshandlung von Zürich nach dem Kauf der Herrschaft SSRQ SG III/4 161-1, Art. 5.
  14. Heute Roslenalp.
  15. Vgl. dazu die Verleihung des Guts als erste Amtshandlung von Zürich nach dem Kauf der Herrschaft SSRQ SG III/4 161-1, Art. 2.
  16. Vgl. dazu die Verleihung des Guts als erste Amtshandlung von Zürich nach dem Kauf der Herrschaft SSRQ SG III/4 161-1, Art. 6.
  17. Vgl. dazu die erste Amtshandlung von Zürich nach dem Kauf der Herrschaft SSRQ SG III/4 161-1, Art. 4.
  18. Vgl. dazu die Verleihung des Guts als erste Amtshandlung von Zürich nach dem Kauf der Herrschaft SSRQ SG III/4 161-1, Art. 3.
  19. Zum Zoll oder Weggeld vgl. auch SSRQ SG III/4 232-1.
  20. Ein Urbar der Herschaft Sax-Forstegg unter den Herren von Sax-Hohensax konnte nicht gefunden werden.