Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 4: Das Land Entlebuch II: 1601 bis 1700, bearbeitet von Andreas Ineichen, Basel/Berlin 2025. Gebunden.

SSRQ LU II/4
ISBN 978-3-7965-5198-7

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 5: Das Land Entlebuch III: 1701 bis 1798, bearbeitet von Andreas Ineichen, Basel/Berlin 2025. Gebunden.

SSRQ LU II/5
ISBN 978-3-7965-5199-4

 

Buchvernissage am Palmsonntag, 13. April 2025

 

Die beiden Rechtsquellenbände enthalten Quellen zur Geschichte des Entlebuchs aus dem Zeitraum von 1601 bis 1798. Das 17. Jahrhundert begann mit einer Reihe von Konflikten des Landes mit der Luzerner Obrigkeit, die 1653 in den Bauernkrieg mündeten. Das Entlebuch wurde Ausgangspunkt eines Aufstandes, der das Herrschaftssystem der ganzen Eidgenossenschaft erschütterte. Trotz der Niederlage der Bauern blieben die von den Schiedsorten vermittelten Friedensschlüsse wichtige Grundlagen für die Gesetzgebung der nachfolgenden Zeit. Die Schwörtagsordnung musste den Spruchbriefen von 1653 angepasst werden. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sicherten sich die Herren in Luzern die Loyalität der Entlebucher Führungsschicht, indem sie sich in den sozialen Konflikten im Land stets auf deren Seite stellten. Dies zeigt sich u. a. darin, dass die Rechte der Hintersässen zugunsten der Landleute stark eingeschränkt wurden. Regelungsbedarf erforderten auch die reformierten Berner, die Alpen im Entlebuch bewirtschafteten, obwohl Andersgläubigen die Niederlassung in Luzern grundsätzlich verboten war. Im 18. Jahrhundert mussten der frühe Kartoffelanbau, die 1723 eingeführte Glasmacherkunst, die Heimindustrie, die sich ausbreitende Armut und die zunehmend umstrittene Nutzung des Hochwalds durch Vorschriften neu geordnet werden. Obwohl die Obrigkeit mehrmals auf eine Änderung des Erbrechts drängte, hielten die Entlebucher an der Realteilung fest. Erst 1788 stimmten sie einer bescheidenen Modifikation zu.

 

Bestellbar beim Schwabe Verlag:

Schwabe AG

Tel. 0041 (0)61 278 95 65, Fax 0041 (0)61 278 95 66, E-mail: info(at)schwabeverlag.ch