Die Freien Ämter III

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XVI. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Aargau. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 10: Die Freien Ämter III: Die Ämter Meienberg und Merenschwand, bearbeitet von Jean Jacques Siegrist † und Anne-Marie Dubler. Basel 2009. XCIX, 654 Seiten, 3 Karten.

SSRQ AG II/10 

CHF 190.–

ISBN 978-3-7965-2566-7

 

Probeseite

 

Buchvernissage
Samstag, 25. April 2009
Merenschwand, Aula der Schulanlage Zürcherstrasse 6
15.00 – 17.00 Uhr
Power-Point-Präsentation von Dr. Anne-Marie Dubler zum Thema:
«Was sind sie denn nun –– Luzerner Bürger, Untertanen oder freie Landleute? Der Sonderfall des oberen Freiamts 1393 bis 1798.»
mit anschliessender Diskussion und einem Apéro spendiert von der Gemeinde Merenschwand

Eindrücke (Bilder)

 

Der Rechtsquellenband «Die Freien Ämter III» enthält die regionalen und lokalen Rechtsquellen von zwei ehemaligen Verwaltungsämtern im oberen Teil des heutigen Freiamts – des Amts Meienberg in der eidgenössischen Landvogtei Freie Ämter und des bis 1798 im Staat Luzern exterritorial gelegenen luzernischen Amts Merenschwand. Da sich die Reihe SSRQ auf die geltende kantonale Gebietseinteilung ausrichtet, werden die 1803 dem Aargau zugeschlagenen Ämter im selben Band vereint. Die Edition beruht auf dem Konzept und auf Vorarbeiten des ehemaligen aargauischen Staatsarchivars Jean Jacques Siegrist. Sie bietet die lokale Ergänzung zu den Rechtsquellenbänden «Die Freien Ämter I und II» mit ihren Quellen zur Landvogteiverwaltung.

Die Ämter Meienberg und Merenschwand waren ab 1425 bzw. 1394 Teil zweier verschiedener Staaten, eine Landesgrenze trennte sie. Trotz verschiedener Polit- und Rechtskulturen stimmten sie in Vielem überein. Sie beanspruchten eine rechtliche Sonderstellung innerhalb der Staatsverwaltung, die sie dank ihrer Randlage auch durchsetzen konnten. Beide richteten sich traditionell auf die südlich anschließenden zentral- und innerschweizerischen Städte- und Länderorte aus, mit denen sie die Religion, die geografische und Siedlungslandschaft sowie vielfältige familiäre Verbindungen gemein haben.

Das Editionsgebiet betrifft eine ländliche Hügelregion am Lindenberg längs der Reuß. Während sich das Amt Meienberg mit seinen Siedlungen, darunter die 1386 im Sempacherkrieg zerstörte Stadtgründung Meienberg, auf hügeliges Gelände erstreckt, hat das Amt Merenschwand den größten Anteil am einst versumpften Talgrund des Reußtals. Die Schriftquellen bieten unmittelbaren, konkreten Einblick in den Alltag der Bevölkerung: Amts- und Zwingrechte regelten regional die Gerichtsorganisation, das Schuld- und Konkursrecht, das Ehe- und Erbrecht. Auf der lokalen Ebene waren die genossenschaftlich organisierten „Gemeinden“ von Dörfern und Weilern zuständig für die Regelung des sozio-ökonomischen Alltags, so u. a. ihrer Acker-, Weide- und Waldwirtschaft und des auf bäuerliche Bedürfnisse ausgerichteten Handwerks. Mit ihren Bauvorschriften prägten die Gemeindeversammlungen nicht nur das Erscheinungsbild ihrer Dörfer und Weiler, sondern auch der am Lindenberg außerhalb von Dorfgemeinschaften angesiedelten Einzelhöfe. Die Nutzungsanrechte an den Gemeindegütern oder Gemeinwerken der dörflichen Siedlungen, als „Gerechtigkeiten“ bezeichnet, bildeten den Grundstock des Genossen- oder Bürgerrechts.

Die Edition hält für Forschende der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie der Regional-, Orts- und Personengeschichte des Oberfreiamts ein unerschöpfliches Quellenmaterial bereit, das mit Namen- und Sachregister-Glossar aufgeschlüsselt ist. Eingangs wird der Benützer in das Editionsgebiet und in die Geschichte des Editionsgebiets eingeführt (mit thematischen Karten).
 

Bestellbar beim Schwabe Verlag:

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Presse:
«Das Oberfreiamt: Ein tief verwurzelter Sonderfall.» Buchvernissge «Die Freien Ämter III» (Andreas Kaufmann), in: Anzeiger für das Oberfreiamt vom 1. Mai 2009.
Merenschwand. «Oberes Freiamt war immer Randgebiet» (Richard Wurz), in: Neue Luzerner Zeitung vom 28. April 2009.
«Das Oberfreiamt nützte seine Randstellung aus.» Die Wohler Historikerin Anne-Marie Dubler weiss, weshalb die Freiämter «Südstaaten» noch heute lieber nach Zug und Luzern statt nach Aarau blicken (Jörg Baumann), in: Aargauer Zeitung vom 27. April 2009. (2. pdf)