Appenzeller Landbücher
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIII. Abteilung: Die Rechtsquellen der Kantone Appenzell, Band 1: Appenzeller Landbücher, bearbeitet von Nathalie Büsser mit Registern von Margrit Meyer Kälin, Basel 2009. LXXXIX, 569 Seiten, 2 Karten.
SSRQ AR/AI 1
CHF 190.–
ISBN 978-3-7965-2614-5
Fachtagung zu den Appenzeller Landbüchern (Programm)
Freitag, 21. August 2009 in Trogen, Obergerichtssaal, und Appenzell, Rathaus, 10.45 – 16.00 Uhr mit Buchvernissage des Rechtsquellenbandes
Eindrücke (Bilder)
Der erste Band «Appenzeller Landbücher» der Rechtsquellen der Kantone Appenzell bietet Einblicke in die Verschriftlichung sowie Entwicklung der appenzellischen Rechtsgrundlagen vom 16. bis zum 17. Jahrhundert. Im Mittelpunkt des Bandes steht die vollständige Edition dreier Landbücher. Diese Sammlungen normativer Bestimmungen galten für den territorialen Rechtskreis des Landes, während zugleich auf der unteren Ebene der verschiedenen kommunalen Verbände weitere, lokale Rechtsordnungen existierten.
Zwei der edierten Landbücher entstanden vor der Landteilung von 1597 und betrafen das ganze Land Appenzell. Das älteste, das sogenannte «Landbuch von 1409», wurde vermutlich um 1540 hergestellt und soll auf ein verschollenes Buch von 1409 zurückgehen. Das zweite, 1585 verfasste «Silberne Landbuch» enthält deutlich ausführlichere Bestimmungen als sein Vorgänger. Im späteren Kanton Appenzell Innerrhoden sollte dieser Codex bis in 19. Jahrhundert hinein Rechtskraft besitzen. Nach der Landteilung fertigte Ausserrhoden ein eigenes Landbuch an, das auf dem 1585er-Exemplar basierte und im Laufe des 17. Jahrhunderts mehrmals revidiert und neu abgefasst wurde. Aus diesem Bestand fand als drittes Exemplar das Ausserrhoder Landbuch von 1632 Eingang in die Edition.
Das Älteste Landbuch hat einen thematischen Kanon von Satzungen definiert, an dem sich grundsätzlich alle folgenden appenzellischen Landbücher des 16. und 17. Jahrhunderts orientieren. Der Kanon umfasst grob die Sachbereiche Eid, staatliche Organisation und militärische Truppen des Landes, Friedenssicherung und strafrechtliche Normen, rechtliche Verfahren, Eigentums- und Nutzungsrechte, Verschuldung und Konkurs, Erbrecht, Vormundschaft und Ehesachen.
Sämtliche drei Landbücher beinhalten nur einen Teil des geltenden Rechts des Landes Appenzell beziehungsweise der späteren Halbkantone. Als Verwaltungsinstrumente standen sie in einem engen Bezug zu anderen, parallel dazu von den Landschreibern und Räten verwendeten Amtsbüchern wie den Mandatenbüchern oder Ratsprotokollen. Selbige werden im Anmerkungsapparat der Edition entsprechend berücksichtigt, um die Landbücher in der administrativen Schriftproduktion als Ganzes zu situieren.
Dennoch kommt den Landbüchern als eigenständigem Quellentypus innerhalb des Verwaltungsschriftguts insgesamt eine herausragende Bedeutung zu, waren sie doch zusätzlich auch symbolische Objekte, mit denen einzelne Akteure Politik machten. In den teils prächtig ausgestalteten Pergamentbänden materialisierte sich das abstrakte, nicht fassbare Recht und der Herrschaftsanspruch des Landes Appenzell respektive seiner institutionellen Träger, der Amtleute.
Vor dem Hintergrund der verbreiteten Territorialisierungs- und vormodernen Staatsbildungsprozesse, gleichzeitig erstarkender Gemeindeverbände im Appenzellerland, konfessioneller Auseinandersetzungen und der spannungsgeladenen Beziehung zum mächtigen Wirtschaftszentrum St. Gallen spielten Landbücher in der politischen Kultur des Appenzellerlandes eine wichtige Rolle. Die Obrigkeit trug es an die Landsgemeinde mit, wo der Eid des Landammanns und der Landleute vorgelesen wurden. Umgekehrt wurden Landbücher mitunter zu Brennpunkten politischer Konfliktaustragung.
Presse:
Rechtsquellen-Edition ist für die Forschung von unschätzbarem Wert (Hanspeter Strebel), in: Appenzeller Zeitung vom 5. September 2009.
Appenzeller Landbücher feierlich überreicht. Erster Band der Rechtsquellen des Landes Appenzell erschienen – Buchvernissage in Trogen (Toni Dörig), in: Appenzeller Volksfreund vom 22. August 2009.
Landbücher, eine «vormoderne Gesetzessammlung». Lukas Gschwend und Nathalie Büsser erläuten die gesellschaftliche Bedeutung der «Appenzeller Landbücher» (Toni Dörig), in: Appenzeller Volksfreund vom 22. August 2009.
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