SSRQ FR I/2/8 102.7-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 102.7-1
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Rose Bise, Anni Summerau – Anweisung und Urteil
1637 September 1.
Edition Text
Gfangne
a–Rose BisePerson: Correction inline, replaces: AnniPerson: –a mit dem lähren seilTerm: uffzogenTerm: ,
der hexeryTerm: verdacht, hat nichts bekhennenTerm: wöllen.
Soll mit dem kleinen steinTerm: uffzogenTerm: , im fahl sie
nit wyters jächenTerm: will, soll in ewigkheit verwisenTerm: werden.
der hexeryTerm: verdacht, hat nichts bekhennenTerm: wöllen.
Soll mit dem kleinen steinTerm: uffzogenTerm: , im fahl sie
nit wyters jächenTerm: will, soll in ewigkheit verwisenTerm: werden.
Anni SummerouwPerson: , ouch mit dem lähren seilTerm: uffzogenTerm: ,
will nüt bekhennenTerm: . Man soll mit dem keyserlichen
rechtenTerm: fürfahrenTerm: .
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