SSRQ FR I/2/8 121.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 121.10-1
License: CC BY-NC-SA
Elsi Tunney-Schueller – Anweisung
1646 July 11.
Edition Text
Gefangne
[...]Editorially irrelevant1
Elsi SchülerPerson: von S. WolffgangPlace: bestättiget, daß sie
sich luth voriger bekhandtnusTerm: dem bößen feindTerm: ergebenTerm:
unnd gott verlaugnetTerm: habe. Will aber anders nichts bekhennenTerm: unnd hatt dieCorrection overwritten, replaces: esa volkhomme torturTerm: des seilsTerm: ußgestanden. Sie gibt sonst ihr lehenfrauwTerm: 2 umb so vill an, daß
sie den bößen feindTerm: auch gesehen habe. Deßwegen soll sie
darumb befragt unnd beschicktTerm: werden von hAbbreviation burgermeisterTerm: , der gwalt hatt, nach befinden wider sie zu
inquirierenTerm: . Soll doch zuvor morgens referierenTerm: .
sich luth voriger bekhandtnusTerm: dem bößen feindTerm: ergebenTerm:
unnd gott verlaugnetTerm: habe. Will aber anders nichts bekhennenTerm: unnd hatt dieCorrection overwritten, replaces: esa volkhomme torturTerm: des seilsTerm: ußgestanden. Sie gibt sonst ihr lehenfrauwTerm: 2 umb so vill an, daß
sie den bößen feindTerm: auch gesehen habe. Deßwegen soll sie
darumb befragt unnd beschicktTerm: werden von hAbbreviation burgermeisterTerm: , der gwalt hatt, nach befinden wider sie zu
inquirierenTerm: . Soll doch zuvor morgens referierenTerm: .
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