SSRQ FR I/2/8 121.39-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 121.39-1
Licence : CC BY-NC-SA
Caspar Kilchör – Instruction
1646 août 14.
Texte édité
Caspar KilcherrPersonne : Dans la marge, welcher syner gefangnen schwygerinTerme : 1 wegen dahin düttet,
als wan zu ihr ledigungTerme : es gelt syn müße. Soll ingethan
unnd durch m hmine herren des gerichts und zwen hhherren vennerTerme : examiniert werden.
als wan zu ihr ledigungTerme : es gelt syn müße. Soll ingethan
unnd durch m hmine herren des gerichts und zwen hhherren vennerTerme : examiniert werden.
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