SSRQ FR I/2/8 124.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 124.3-1
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Anni Gendre-Motta – Jugement
1646 septembre 10.
Texte édité
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ihren hAbréviation großgroßweibel zu.
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