SSRQ FR I/2/8 125.9-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 125.9-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jenon Joye-Débieux – Instruction
1646 novembre 16.
Texte édité
Gefangne
Genon DebieuxPersonne : gibt etliche complicesTerme : an, die sie ein mahl in
der sectTerme : gesehen. Sie will aber khein hexTerme : mCorrection par-dessus, remplace : saehr syn, dan sie mit
einer bychtTerme : sich des pactsTerme : mit dem bößen freindTerme : enzogen habe. Wylen
sie sich umb etwas schwach befindt, muß man mit ihren mit der torturTerme : nit ylenTerme : unnd die ynhalten biß montag. Aber gange hAbréviation großgroßweibel1
unnd hAbréviation grichtschryber hütt zu ihren.
der sectTerme : gesehen. Sie will aber khein hexTerme : mCorrection par-dessus, remplace : saehr syn, dan sie mit
einer bychtTerme : sich des pactsTerme : mit dem bößen freindTerme : enzogen habe. Wylen
sie sich umb etwas schwach befindt, muß man mit ihren mit der torturTerme : nit ylenTerme : unnd die ynhalten biß montag. Aber gange hAbréviation großgroßweibel1
unnd hAbréviation grichtschryber hütt zu ihren.
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