SSRQ FR I/2/8 127.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 127.3-1
License: CC BY-NC-SA
Jean Bondalla – Anweisung
1647 January 16.
Edition Text
BondallasPerson: handelTerm: mit einer beseßnenTerm:
tochter,
tochter,
die er in der kirchen zu UbersteinPlace: blutterunßTerm: geschlagen,
wylen die bößen geisterTerm: uß der person ihne ein hexenmeisterTerm:
genambset, auch ihne ein anderes mahl angriffen. Er soll
der frauwen den artzetTerm: , auch den kosten nach sag der verordneter
herren abnemmen, auch was über die reconciliationTerm: der kirchen
gehn wirdt. Mehr für die reparation der kirchen 40 Currency: 40 crowns h whiesiger währung.
Die buß aber yngestelt, biß hAbbreviation MeyerPerson: und hAbbreviation vennerTerm: von
MontenachPerson: a heimlich zu UbersteinPlace: inquiriertTerm: haben uber
synen gutten oder bößen namen, so er haben möchte wegen
der strudleryTerm: . Enzwischen er alhier in arrest verblyben soll.
wylen die bößen geisterTerm: uß der person ihne ein hexenmeisterTerm:
genambset, auch ihne ein anderes mahl angriffen. Er soll
der frauwen den artzetTerm: , auch den kosten nach sag der verordneter
herren abnemmen, auch was über die reconciliationTerm: der kirchen
gehn wirdt. Mehr für die reparation der kirchen 40 Currency: 40 crowns h whiesiger währung.
Die buß aber yngestelt, biß hAbbreviation MeyerPerson: und hAbbreviation vennerTerm: von
MontenachPerson: a heimlich zu UbersteinPlace: inquiriertTerm: haben uber
synen gutten oder bößen namen, so er haben möchte wegen
der strudleryTerm: . Enzwischen er alhier in arrest verblyben soll.
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