SSRQ FR I/2/8 130.20-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 130.20-1
Licence : CC BY-NC-SA
Louis Andrey, Nicolas Cugniet – Instruction
1647 juillet 8.
Texte édité
Gefangne
Louys AndreyPersonne : mit dem halben zentnerTerme : uffgezogenTerme : , hatt
nichts bekhennenTerme : wöllen unnd ist von der hingerichten1 entschlagenTerme : worden. Wylen aber das examenTerme : gar groß ist, soll
man mit dem zentnerTerme : fürfahrenTerme : .
nichts bekhennenTerme : wöllen unnd ist von der hingerichten1 entschlagenTerme : worden. Wylen aber das examenTerme : gar groß ist, soll
man mit dem zentnerTerme : fürfahrenTerme : .
Collard CugnietPersonne : soll an das läre seilTerme : geschlagen werden.
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