SSRQ FR I/2/8 133.19-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 133.19-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jean Jolion Sohn / fils – Anweisung
1647 Dezember 3.
Editionstext
Gefangne
Jean JolionsPerson: sohn1, weßwegen die hhherren des gerichts etwas
bedenckens finden, alß wäre nit gnugsame matery verhanden,
ihne an das läre seilBegriff: zu schlagen. Soll für ein mahl simpliciterSprachwechsel: Latein über das examenBegriff: befragt werden.
bedenckens finden, alß wäre nit gnugsame matery verhanden,
ihne an das läre seilBegriff: zu schlagen. Soll für ein mahl simpliciterSprachwechsel: Latein über das examenBegriff: befragt werden.
Stückbeschreibung