SSRQ FR I/2/8 133.19-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 133.19-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jean Jolion Sohn / fils – Instruction
1647 décembre 3.
Texte édité
Gefangne
Jean JolionsPersonne : sohn1, weßwegen die hhherren des gerichts etwas
bedenckens finden, alß wäre nit gnugsame matery verhanden,
ihne an das läre seilTerme : zu schlagen. Soll für ein mahl simpliciterChangement de langue : latin über das examenTerme : befragt werden.
bedenckens finden, alß wäre nit gnugsame matery verhanden,
ihne an das läre seilTerme : zu schlagen. Soll für ein mahl simpliciterChangement de langue : latin über das examenTerme : befragt werden.
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