SSRQ FR I/2/8 139.15-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 139.15-1
Licence : CC BY-NC-SA
Catherine Destra, Margreth Allemand, Frau Guisolan – Instruction
1648 août 7.
Texte édité
Gefangne
Margreth AllemandPersonne : von CorsereyLieu : soll mit der CatelinePersonne :
wegen der anklag confrontiertTerme : werden.
wegen der anklag confrontiertTerme : werden.
Catherine de TreyPersonne : qui persevere d’avoir esté induicte de
la GuisolandePersonne : d’avoirSouligné embraséTerme : Correction à la hauteur de la ligne, remplace : estéa la maison. Wylen die gefangne variert unnd nit zu glauben, das die anklagte ihren das
bevohlen, wylen ihr eignes huß auch verbrendt worden unndt
sie, die GuisolandePersonne : , sonsten eines gutten wandelsTerme : ist, soll geledigetTerme : syn. Betreffend die andere, so wegen der hexeryTerme :
angeben worden, wylen bemelte Catherine de TreyPersonne : nit beständig
unnd muthmaßlich sie uß raachTerme : unnd wegen gehabter zepplenTerme :
angibt, ouch vermeldtTerme : , wan man ihnen die martherTerme : wie ihren nit
anthut, ihren unrecht gescheche. Das keyßerlich rechtTerme : soll sie ußsthan
unnd wegen der angebung ernstlich examiniert. Blybt sie darby
bständig, unnd sie eines bößen namens wären, sollend in arrest verblyben.
Wo sie endtschlagenTerme : wurdend, m hmine herren des gerichts haben gwalt, sie ledigTerme :
zu erkennen. Doch soll für ein mahl allein ein mahl mit dem zendtnerTerme : gefolteretTerme : werden.
la GuisolandePersonne : d’avoirSouligné embraséTerme : Correction à la hauteur de la ligne, remplace : estéa la maison. Wylen die gefangne variert unnd nit zu glauben, das die anklagte ihren das
bevohlen, wylen ihr eignes huß auch verbrendt worden unndt
sie, die GuisolandePersonne : , sonsten eines gutten wandelsTerme : ist, soll geledigetTerme : syn. Betreffend die andere, so wegen der hexeryTerme :
angeben worden, wylen bemelte Catherine de TreyPersonne : nit beständig
unnd muthmaßlich sie uß raachTerme : unnd wegen gehabter zepplenTerme :
angibt, ouch vermeldtTerme : , wan man ihnen die martherTerme : wie ihren nit
anthut, ihren unrecht gescheche. Das keyßerlich rechtTerme : soll sie ußsthan
unnd wegen der angebung ernstlich examiniert. Blybt sie darby
bständig, unnd sie eines bößen namens wären, sollend in arrest verblyben.
Wo sie endtschlagenTerme : wurdend, m hmine herren des gerichts haben gwalt, sie ledigTerme :
zu erkennen. Doch soll für ein mahl allein ein mahl mit dem zendtnerTerme : gefolteretTerme : werden.
Mynen hhherren des grichts ein scharpfer zedell, das sie zu den gefangnen flyssiger ghen sollend, unnd ußryten, wan man etliche vor
gricht stellt.
gricht stellt.
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