SSRQ FR I/2/8 139.17-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 139.17-1
Licence : CC BY-NC-SA
Catherine Destra – Instruction
1648 août 8.
Texte édité
Gefangne
Catherine DestreyPersonne : ist zwar in ihrer bekhandtnusTerme : umb die ansteckung
des füwrsTerme : unnd verlaugnung gottes beständig, aber hatt die angebnen
alle entschlagenTerme : . Soll zinstag vor gericht gestelt werden.
des füwrsTerme : unnd verlaugnung gottes beständig, aber hatt die angebnen
alle entschlagenTerme : . Soll zinstag vor gericht gestelt werden.
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