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SSRQ FR I/2/8 133.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe

Citazione: SSRQ FR I/2/8 133.0-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Jean Jolion Vater / père, Jean Jolion Sohn / fils, François Jolion – Anweisung, Verhör und Urteil

1647 agosto 23 – dicembre 9.

Jean Jolion aus Farvagny wird der Hexerei verdächtigt. Er wird mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Jolion wird in seine Pfarrei verbannt und zu den Jesuiten geschickt, um zu beichten. Zur selben Zeit wird sein Sohn François inhaftiert und wieder freigelassen. Wenige Monate später werden Jean Jolion und sein Sohn Jean der Jüngere von Pierre Gilliet, einem in Corbières verurteilten Hexer, denunziert. Beide werden verhört, ohne zu gestehen. Der Sohn wird freigelassen, während der Vater unter Hausarrest gestellt wird.

  • Data di origine: 1647 agosto 23 – dicembre 9
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Lingue: tedesco, francese

Testo editionale