SSRQ FR I/2/8 103.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 103.2-1
License: CC BY-NC-SA
Madeleine Pasquier-Sellier – Anweisung
1637 October 20.
Edition Text
Proces RuwPlace:
Gestriges tags uffgeschlagneTerm: urthellTerm: resumiert, die man wegen
kleiner antzal nitt beschlossen. Soll sicherlich har beleitetTerm: und
wyter examiniert werden. Besonders der schnatternTerm: wegen, do man
besorget, man habe sie etwanTerm: ußgeschwungenTerm: ; und dem landtvogtTerm: ,
das sie nach der richtschnurTerm: urtheillend.
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wyter examiniert werden. Besonders der schnatternTerm: wegen, do man
besorget, man habe sie etwanTerm: ußgeschwungenTerm: ; und dem landtvogtTerm: ,
das sie nach der richtschnurTerm: urtheillend.
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