SSRQ FR I/2/8 103.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 103.2-1
Licence : CC BY-NC-SA
Madeleine Pasquier-Sellier – Instruction
1637 octobre 20.
Texte édité
Proces RuwLieu :
Gestriges tags uffgeschlagneTerme : urthellTerme : resumiert, die man wegen
kleiner antzal nitt beschlossen. Soll sicherlich har beleitetTerme : und
wyter examiniert werden. Besonders der schnatternTerme : wegen, do man
besorget, man habe sie etwanTerme : ußgeschwungenTerme : ; und dem landtvogtTerme : ,
das sie nach der richtschnurTerme : urtheillend.
kleiner antzal nitt beschlossen. Soll sicherlich har beleitetTerme : und
wyter examiniert werden. Besonders der schnatternTerme : wegen, do man
besorget, man habe sie etwanTerme : ußgeschwungenTerme : ; und dem landtvogtTerme : ,
das sie nach der richtschnurTerme : urtheillend.
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