SSRQ FR I/2/8 121.12-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 121.12-1
License: CC BY-NC-SA
Anna Götschmann, Maria Ruschwil-Clossner, Annili Tunney – Anweisung
1646 July 16.
Edition Text
Gefangne
[...]Editorially irrelevant1
Anni GötschmanPerson: , der hexeryTerm: verdacht, wider die aber ein
examenTerm: nichts sonders befunden wirdt. Soll sie für ein mahl ohne
torturTerm: examiniert unnd wan vonnöthen mit der jetzigen gefangnen2, die schon in die bekhandtnusTerm: getretten, confrontiertTerm:
werden.
examenTerm: nichts sonders befunden wirdt. Soll sie für ein mahl ohne
torturTerm: examiniert unnd wan vonnöthen mit der jetzigen gefangnen2, die schon in die bekhandtnusTerm: getretten, confrontiertTerm:
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Lyrerin MeriaPerson: , eines gräbersTerm: frauw zu S. WolffgangPlace: ,
der hexeryTerm: verdacht, die luth des examensTerm: ein artznerinTerm: , auch
gar verdacht ist. Unnd etlicheCorrection overwritten, replaces: welchea, so ihre artznyenTerm: gebrucht, gestorben; sie hatt hievor hinder AltenryffPlace: unnd zu SemlitzwyllPlace: Uncertain readingb3
gewohnt, doselbsten soll man wider sie auch inquirierenTerm: .
der hexeryTerm: verdacht, die luth des examensTerm: ein artznerinTerm: , auch
gar verdacht ist. Unnd etlicheCorrection overwritten, replaces: welchea, so ihre artznyenTerm: gebrucht, gestorben; sie hatt hievor hinder AltenryffPlace: unnd zu SemlitzwyllPlace: Uncertain readingb3
gewohnt, doselbsten soll man wider sie auch inquirierenTerm: .
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