SSRQ FR I/2/8 121.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 121.23-1
License: CC BY-NC-SA
Anni Obertoos-Raeber, Elsi Tunney-Schueller – Anweisung
1646 July 24.
Edition Text
Gefangne
[...]Editorially irrelevant1
Anni Räber, die Obertossina genandtPerson: , bekhendtTerm: , daß
sie vor 9 jahrenDuration: 9 years gott verlaugnetTerm: unnd sich dem bößen
feindTerm: ergebenTerm: , auch vill lüthTerm: unnd viechTerm: vergifftetTerm:
habe. Unnd gibt etliche an, die sie in der sectTerm: gesehen. Die völlige torturTerm: mit dißer ist yngestelt, biß
daß die angebnen in die gefangenschafft verschafft
syend, unnd inquiriertTerm: . Die Elsi TonneyPerson: soll uß anlaß
dißer bekhandtnusTerm: noch ein mahl examiniert werden.
sie vor 9 jahrenDuration: 9 years gott verlaugnetTerm: unnd sich dem bößen
feindTerm: ergebenTerm: , auch vill lüthTerm: unnd viechTerm: vergifftetTerm:
habe. Unnd gibt etliche an, die sie in der sectTerm: gesehen. Die völlige torturTerm: mit dißer ist yngestelt, biß
daß die angebnen in die gefangenschafft verschafft
syend, unnd inquiriertTerm: . Die Elsi TonneyPerson: soll uß anlaß
dißer bekhandtnusTerm: noch ein mahl examiniert werden.
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