SSRQ FR I/2/8 121.37-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 121.37-1
License: CC BY-NC-SA
Nikolaus Reynold, betreffend Elsi Tunney-Schueller – Supplik und Anweisung
1646 August 13.
Edition Text
HAbbreviation Niclauß ReynoldPerson: Outdent wegen synes über Elsi TunneysPerson: erdtrich zu S. WolffgangPlace:
habenden lehensrechtensTerm: , bittet, daß man die ihm uffgelegte
sum gelts umb etwas ringerenTerm: unnd daran etwas nachlassen wölle. Er soll der vorigen urtheillenTerm: stattthun, welche
hiemit gäntzlich bestättiget sind. Unnd werdend die ansprächerTerm:
durch einen anschlagTerm: gemant, ihre ansprachenTerm: anzumelden. Unnd
werdend die hhherren der geltstagenTerm: ihr gutt von ihres mans
gütter underscheiden.
habenden lehensrechtensTerm: , bittet, daß man die ihm uffgelegte
sum gelts umb etwas ringerenTerm: unnd daran etwas nachlassen wölle. Er soll der vorigen urtheillenTerm: stattthun, welche
hiemit gäntzlich bestättiget sind. Unnd werdend die ansprächerTerm:
durch einen anschlagTerm: gemant, ihre ansprachenTerm: anzumelden. Unnd
werdend die hhherren der geltstagenTerm: ihr gutt von ihres mans
gütter underscheiden.
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