SSRQ FR I/2/8 124.20-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 124.20-1
License: CC BY-NC-SA
Anni Gendre-Motta – Anweisung
1647 February 1.
Edition Text
Gefangne
Anni Motta die GindronnaPerson: ist unbeständig. Hatt
doch endtlich mit vorgangnen vilen variationen ihre
erste bekhandtnusTerm: bestättiget. Myn herren findend
den handelTerm: sehr bedencklich, deßwegen soll sie noch ein mahl
ernstig examiniert werden.
doch endtlich mit vorgangnen vilen variationen ihre
erste bekhandtnusTerm: bestättiget. Myn herren findend
den handelTerm: sehr bedencklich, deßwegen soll sie noch ein mahl
ernstig examiniert werden.
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